Stipendienfonds

Der Stipendienfonds unterstützt Scaphusianer bei ihrer Ausbildung mit einem zinslosen Darlehen, das nach Abschluss der Ausbildung zurückbezahlt wird.

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Der Stipendienfonds wurde aus Anlass des 100. Stiftungsfestes 1958 gegründet. Geäufnet wurde der Fonds durch Spenden aus den Reihen der Altherrenschaft. Der Stipendienfonds ist eine Stiftung und damit rechtlich von der Altherrenschaft unabhängig. Gemäss Stiftungsreglement konstituiert sich der Stiftungsrat selber. Der Stipendienfonds führt eine eigene Rechnung, die er an der Altherrenversammlung den Altherren zur Kenntnis bringt.

Zweck des Stipendienfonds ist die Gewährung von Ausbildungsunterstützung, vorausgesetzt es handelt sich um Ausbildungen der tertiären (universitären oder vergleichbaren) Stufe. In begründeten Ausnahmefällen kann der Stiftungsrat auch Unterstützung an qualifizierte Weiterbildung und/oder Zusatzausbildung leisten. Bei der Unterstützung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das nach Beendigung der Ausbildung an den Stipendienfonds zurückgezahlt werden muss. Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche abschliessend. Seit 1958 gewährte der Stiftungsrat 30 Unterstützungen in der Grössenordnung von insgesamt gut 375’000 Franken.

Der Stiftungsrat nimmt Gesuche um Unterstützung laufend entgegen. Der Entscheid über vorliegende Gesuche wird aber in der Regel an der ordentlichen Sitzung des Stiftungsrates im November jeden Jahres gefällt. Gesuche müssen also bis spätestens Ende September des gleichen Jahres beim Präsidenten des Stipendienfonds eingereicht werden. Für die Gesuchseinreichung steht ein Merkblatt mit Gesuchsformular bereit.

Spenden an den Stipendienfonds sind steuerlich absetzbar, da der Stipendienfonds im Kanton Schaffhausen steuerbefreit ist.
IBAN: CH22 0078 2000 0018 2607 4.

Für Fragen steht der Präsident des Stiftungsrates Dr. Roland E. Hofer v/o Ortho gerne zur Verfügung.