Schaffhauser Nachrichten
Pascal Schmidlin
Wie gross darf eine Lampe auf dem Dach eines Taxis sein, und was darf darauf stehen? Ein klares Reglement dafür fehlt in Schaffhausen. Definiert ist aber: Die Leuchte auf dem Dach darf nicht als Werbefläche missbraucht werden. Dagegen habe ein Schaffhauser Unternehmen jedoch im Dezember 2014 verstossen, weshalb der Fahrer – Grossstadtrat Res Hauser, der während dem Studium als Taxichauffeur seinen Lebensunterhalt finanzierte – und dessen Chef sich gestern vor dem Kantonsgericht verantworten mussten.
**Im Kanton Zürich freigesprochen**
Es war nicht das erste Mal, dass Hauser wegen der Taxileuchte auf dem Dach vorgeladen wurde. Wenige Tage bevor er in Schaffhausen wegen der auffälligen Lampe auf dem Taxidach kontrolliert worden war, kam er auch im Kanton Zürich bei einer Fahrt in eine Kontrolle. Der Fall landete vor dem Statthalteramt Bülach, wobei dort das Verfahren eingestellt wurde. Hauser sei von der dortigen Polizei mündlich mitgeteilt worden, dass er mit der Leuchte – installiert vom Schaffhauser Unternehmen – weiterfahren dürfe, bis ein Entscheid des Statthalteramts vorliege. Bevor dieser Entscheid aber gefällt wurde, geriet er in Schaffhausen erneut in eingangs erwähnte Polizeikontrolle – und wurde schliesslich per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Auch sein ehemaliger Vorgesetzter wurde per Strafbefehl verurteilt. Seine Busse betrug 200 Franken. Dagegen legten beide Beschuldigten Rekurs ein, weshalb der Fall gestern von Einzelrichterin Nicole Hebden beurteilt werden musste.
Dabei stand vor allem die Frage im Zentrum, ob die Lampe, welche deutlich grösser ist als auf anderen Taxis und mit Telefonnummer, Qualitätssiegel und dem Namen des Taxiunternehmens versehen ist, eine beleuchtete Werbung darstelle oder eben «bloss» eine Taxileuchte sei.
**Ein Jahr lang ohne Beleuchtung**
Um nicht weiter wegen der Lampen Ärger zu bekommen, blieben die Taxileuchten danach ausgeschaltet – selbst wenn das Taxi frei gewesen sei. «Dies hat zu Umsatzeinbussen geführt, da die Leute dachten, das Taxi sei besetzt», sagte der Verteidiger der beiden Beschuldigten, Samuel Nadig. Nach einem Jahr ohne beleuchtete Taxileuchten auf dem Dach habe man die grossen Leuchten wieder abmontiert und durch kleine, unauffällige Modelle ersetzt, auf denen die Aufschrift Taxi und eine Telefonnummer prange. Für seine zwei Mandanten forderte Nadig einen Freispruch, da das Reglement nicht festschreibe, wie gross eine Leuchte sein und was auf dieser stehen dürfe. Einzelrichterin Hebden folgte den Anträgen des Verteidigers jedoch nicht. Mit nur einem Sechstel der Gesamtfläche sei der Taxischriftzug zu klein und der Firmenname zu gross gewesen. «Die Firmenwerbung stand klar im Vordergrund», so Hebden. Sie bestätigte deshalb die Bussen des Strafbefehls. Grossstadtrat Hauser konnte nach dem Urteil nicht nachvollziehen, weshalb in Schaffhausen eine Strafe gefällt, in Zürich aber ein Freispruch ausgesprochen worden ist. Und auch sein Chef konnte die Urteile nicht begreifen, da man die Lampen danach nicht mehr eingeschaltet und jetzt ausgewechselt habe.