Alkoholkontrollen für motorlose Boot

Schaffhauser Nachrichten


06. Mai 2015

**Sache : … Sächeli Von Alkoholkontrollen auf dem Wasser, Drohnenhonig, Eisenhalder Zunftwy, Lob und Einkaufswägeli [Ausschnitt]**
(lbb)

Die Weidlingssaison hat schon wieder angefangen und die Frage der Alkoholkontrollen bewegt auch die Gemüter der Stachler. Hans Bendel, seit über 70 Jahren mit dem Stachelweidling auf dem Rhein unterwegs, ist kein Freund von Polizeikontrollen auf dem Wasser, seit er vor über 40 Jahren nächtens mit dem Weidlingen bei Diessenhofen kontrolliert wurde. Er hatte damals kein Licht an Bord, und ein Polizeiboot näherte sich dem Weidling: «Halten Sie mal an!» rief der Polizist Bendel zu. Geklärt wurde die Sache – logischerweise – dann erst am Ufer. Und Bendel musste am Ende des Gesprächs noch etwas mehr zahlen, wegen Beamtenbeleidigung … (rob) · Bei der enorm gut besuchten Vernissage zur Sonderausstellung «Bienen. Bedrohte Wunderwelt», des Museums zu Allerheiligen vergangene Woche im Kräutergarten der Klosteranlage Allerheiligen drohten die Wolken jederzeit zu brechen – was beinahe eine verregnete Festgesellschaft zur Folge gehabt hätte. Echte Bienen zeigten sich unter diesen Umständen an der Veranstaltung keine – abgesehen von den humanen, duften zweibeinigen. Zu Scherzen aufgelegt war dafür Stadtrat Urs Hunziker, der sich zu Beginn seiner Ansprache mit der Hand auf den Nacken schlug und behauptete: «Jetzt hat mich doch noch eine erwischt!


16. Mai 2015

**Immer langsam**

von Robin Blanck

Eine Frage beschäftigt die- ser Tage die Gemüter von Motorbootkapitänen und Stachlern: Sollen motorlose Boote von Atemalkoholtests ausgenommen werden, oder müssen alle Bootsführer gleichermassen ins Röhrli blasen? Bis vor Kurzem stellte sich die Frage nicht, denn die gelebte Praxis sah so aus: Alkoholkontrollen werden bei Führern motorloser Boote nur dann durchgeführt, wenn sie Verkehrsregeln grob verletzen oder sich ein Unfall ereignet hat. Weil der Bund künftig Atemalkoholtests auf dem Wasser zulassen will und dafür das Binnenschifffahrtsgesetz revidiert, wurde plötzlich auch die Frage nach der Kontrolltätigkeit neu aufgerollt. Den Stein ins Rollen brachte schliesslich die Schaffhauser Regierung, die sich in der Vernehmlassung dafür eingesetzt hat, dass Stachelweidlinge und andere motorlose Boote von den Kontrollen ausgenommen werden. Diese Unterscheidung, die noch nicht beschlossen ist, rief den Präsidenten des Motorboot Clubs Schaffhausen auf den Plan, der verlangte, alle Bootsführer zu kontrollieren, was wiederum die Stachler entschieden ablehnen.

**Gleiches Recht – aber nur bei gleicher Ausgangslage**
Gleiches Recht für alle: Nach diesem Grundsatz wird nun verlangt, dass auch Führer motorloser Boote kontrolliert werden. Gleichbehandlung ist an sich ein sinnvoller Grundsatz, der heute leider aber zu oft als oberstes Prinzip gesetzt wird – unabhängig davon, ob Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das geschieht auch in dieser Diskussion: Es ist nicht dasselbe, ob man mit oder ohne Motor auf dem Wasser unterwegs ist. Der Unterschied ergibt sich aus dem höheren Tempo, mit dem auch mehr Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer verbunden sind – ein Grundsatz der gesamten Verkehrsgesetzgebung. Schon das allein rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung der beiden Arten von Schiffsführern. Unterstrichen wird die Differenz zwischen den beiden Kategorien zudem durch den Umstand, dass das Führen eines Stachelweidlings keinen Ausweis erfordert. Natürlich treibt ein motorloser Weidling gleich schnell flussabwärts wie ein Motorboot mit ausgeschaltetem Antrieb. Aber auch diese Argumentation greift nicht: Zum Anlegen wird der Antrieb des Motorbootes wieder eingeschaltet. Überdies gibt es ein weiteres Argument für die Ausnahmeregelung: die Stachler selbst.

**Stachler gaben bisher keinen Anlass zur Klage**
Die Personen, die Stachelweidlinge führen, zeichnen sich in der Regel durch zwei Eigenschaften aus: Sie sind meist nicht besonders risikofreudige Zeitgenossen und haben langjährige Erfahrung mit dem Rhein und dem Bootsverkehr. Mit selbst gewählter Bedächtigkeit drücken Stachler das Holzboot das flache Ufer entlang rheinaufwärts. Die Fortbewegung ist mit erheblichem Kraftaufwand verbunden, was den Wunsch nach unnötigen oder gar gewagten Manövern deutlich reduziert. Die erwähnte Vertrautheit mit dem Gewässer ergibt sich daraus, dass schon das Erlernen des Stachelns wiederholtes Üben zwingend erfordert. Weitergegeben wird diese Fertigkeit zudem unter Anweisung einer Person, die selber mit dem Stacheln und dem Rhein gut vertraut ist. Dies alles sorgt insgesamt dafür, dass die Stachler in der Regel erfahrene, berechenbare und unproblematische Verkehrsteilnehmer sind, wie die Kapitäne der URh werden bestätigen können. Das bedeutet: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen gibt es keinen Anlass, von der Praxis, motorlose Weidlinge nur mit Grund zu kontrollieren, abzuweichen.

**Menschenverstand nicht einfach absaufen lassen**
Nun mag man trotzdem einwenden, dass mit Alkoholkontrollen aller Schiffsführer die Sicherheit auf dem Rhein weiter erhöht werden könnte – und hätte damit natürlich vollkommen recht. Wer aber so argumentiert, verkennt, dass der Zugewinn an Sicherheit in keinem sinnvollen Verhältnis zum damit verbundenen zusätzlichen Eingriff in die individuelle Freiheit steht. Denn wäre das der neue Standard, müssten auch bei weiteren potenziell gefährlichen Tätigkeiten Alkoholkontrollen eingeführt werden: Schwimmen, Grillieren, Fussball spielen, aber auch Gemüserüsten, Bedienen eines Rasenmähers oder Reinigen von Fenstern. Warum wir das nicht tun? Weil wir auf Eigenverantwortung und die Vernunft der Menschen setzen. Darauf sollten wir nicht ausgerechnet bei den Stachlern verzichten.


16. Mai 2015

**Gleichbehandlung aller Schiffsführer**

Peter Dörig, Schaffhausen
*Zu «Mit Muskelkraft gegen Atemlufttests», SN vom 13. 5.*

Ich bin für die Gleichbehandlung aller Schiffsführer und habe Mühe mit der Argumentation der stachelnden Juristen. Eine Wiffe kümmert keinen Deut, ob mit oder ohne Motor. Und kann jemand, der genug gebechert hat, einfach den Motor abstellen, sich den Rhein hinunter- treiben lassen und alsdann auch keine Fremdgefährdung mehr darstellen?


20. Mai 2015
**Einsame Spitze für Stachelweidlinge**

*Ein Herz für Stachler hat die Schaffhauser Regierung mit ihrer Stellungnahme gegen Alkoholkontrollen gezeigt. Mit ihrer Forderung ist sie aber allein auf hoher See.*

von Robin Blanck

Noch wartet man gespannt darauf, wie es mit der umstrittenen Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes weitergeht und wie sich die Frage entscheidet, ob der Bund Stachelweidlinge von Atemalkoholkontrollen ausnehmen will oder nicht. Klar ist, dass sich die Schaffhauser Regierung für eine solche Ausnahmeregelung eingesetzt hat, klar ist aber ebenso, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) auch die anderen Antworten aus der umfangreichen Vernehmlassung in die Beurteilung wird einfliessen lassen: Zur Stellungnahme eingeladen wurden 93 Körperschaften, vom Verkehrsclub der Schweiz bis zum Schweizerischen Verband für Frauenrechte. Besonderes Gewicht kommt aber den Stellungnahmen der Kantone zu. Aber wie haben die Schaffhauser Nachbarkantone, zu deren Hoheitsgebiet auch ein Teil des Rheins gehört, sich zum Thema geäussert?
Weil die südliche Hälfte des Rheins zwischen Paradies und Untersee zum Thurgau gehört, ist der östliche Nachbarkanton besonders stark involviert: Die Regierung in Frauenfeld hat es in ihrer Antwort grundsätzlich begrüsst, dass die Feststellung der Fahrfähigkeit für Schiffsführer den Regelungen auf der Strasse angepasst wird. Gleichzeitig hat die Regierung aber auch hervorgehoben, dass «Ausnahmen für bestimmte ‹motorlose Schiffe› klar geregelt werden müssen». Denn schon die Bezeichnung «motorlose Schiffe» sei eine neue Begrifflichkeit, welche bisher in der Gesetzgebung nicht verwendet werde und deshalb zu Unsicherheiten führen könne. Deshalb wurde beantragt, auf die Begriffsbestimmungen der Binnenschifffahrtsordnung zurückzugreifen, welche allerdings 21 Kategorien umfasst. Aber: Aussagen dazu, welche Fahrzeuge in den Augen der Thurgauer Regierung von den Kontrollen ausgenommen werden sollen, gab es nicht, auch Weidlinge werden nicht erwähnt: «Der Regierungsrat hatte bei seiner Stellungnahme zu den Ausnahmen keine bestimmten Fahrzeugarten im Auge, er wollte einfach klare Regelungen für den Vollzug», so Stephan Felber, Generalsekretär des Thurgauer Departements für Justiz und Sicherheit. Konkret: Für die Seepolizei müsse klar sein, bei welchen Fahrzeugen die verantwortlichen Personen unter die neuen Bestimmungen fallen. Diese Grenze zu ziehen, sei nun Sache des Bundesgesetzgebers. Zum Kanton Zürich gehört – mit gewissen Einschränkungen – die südliche Rheinhälfte zwischen der A4-Schrägseilbrücke in Schaffhausen bis nach Eglisau, von dort verläuft der Rhein ganz auf Zürcher Gebiet: Die Zürcher Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme lediglich dafür ausgesprochen, dass gewisse Schiffsführer von der Überprüfung der Fahrfähigkeit ausgenommen werden sollen – detaillierter hat sich aber die Zürcher Exekutive nicht zum Thema geäussert. Das gilt übrigens auch für die weiteren Kantone entlang der Schweizer Rheinstrecke: In ihrer Stellungnahme begrüssen sowohl der Kanton Aargau als auch Basel-Stadt die Absichten des Bundes, überlassen es aber völlig der Weisheit des BAV, allfällige Ausnahmen zu gewähren. Mit anderen Worten: Mit seiner Forderung nach einer expliziten Ausnahmeregelung für Stachelweidlinge, wie sie auch in den erwähnten Rheinabschnitten vorkommen, steht der Kanton Schaffhausen bisher allein da.


20. Mai 2015

**Zuerst einmal die Gesetze kennen**

Hans Schärrer, Neuhausen am Rheinfall
*Zu «Stachler stellen sich gegen eine Ausweitung der Alkoholkontrollen», SN vom 13. 5.*

Wer sich lautstark über allfällige Blutalkoholproben für Weidlingsfahrer aufregt, sollte sich vorher über die gesetzlichen Grundlagen im Klaren sein. Auf dem Rhein zwischen Stein am Rhein und Rheinbrücke Schaffhausen gilt die Bodenseeschifffahrtsverordnung (BSO) und nicht die schweizerische Binnenschifffahrtsverordnung (BSV). In der BSO ist seit spätestens 2004 ein Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille für Schiffsführer festgelegt (Art 6.01, Absatz 3). Eine Unterscheidung zwischen Schiffen mit oder ohne Maschinen- antrieb wird nicht gemacht. So weit zur Regelung für den Rhein oberhalb Rheinbrücke Schaffhausen. Interessant ist übrigens, dass im Schweizerischen Binnenschifffahrtsgesetz in Art 24b seit mindestens 2013 Folgendes geregelt ist: «Wer ein Schiff führt oder an dessen Führung beteiligt ist oder einen nautischen Dienst an Bord des Schiffes ausübt, kann einer Atemalkoholprobe unterzogen werden.» Auch hier: Keine Unterscheidung zwischen Schiffen mit Maschinenantrieb und solchen ohne Maschinenantrieb. Was soll das ganze Geschrei also? Für mich bedenklich ist die Tatsache, dass Bootsführer (ob mit oder ohne Motor unterwegs) auf dem Rhein anscheinend keine Ahnung über die geltenden gesetzlichen Regelungen haben.


20. Mai 2015

**Verlorene Flüssigkeit ausgleichen**

Max Zimmermann, Schaffhausen
*Zum Leserbrief «Gleichbehandlung von Schiffsführern», SN vom 16. 5.*

Diesmal ist der Schuss daneben «ghörig», von einem Schützen namens Dörig! Ein Vergleich zwischen Motorbootführer und Stachler oder Kanute ist nicht möglich und vor allem nicht politisch. Wer selbst einen Weidling bei mittlerem Wasserstand des Rheins zum Beispiel bis zum Schaaren gezogen und gestachelt hat, der weiss, wie viel eigene Muskelkraft dafür benötigt wird. Dasselbe gilt für Kanuten. Demgegenüber muss ein Motorbootführer für die Fortbewegung je nach Motorart lediglich einen Schalter betätigen oder den Motor ankicken und braucht für das Steuern kaum mehr Kraft. In beiden Fällen wird aber Flüssigkeit verbraucht, die allerdings nur bei Muskeleinsatz und speziell an heissen Sommertagen tüchtig ausgeglichen werden muss. Wer nach einer Fahrt den Weidling allein an seinem Pfahl festzubinden hat, weiss auch, dass dieses Unterfangen dann nur mit klaren Sinnen möglich ist. Wenn politisch eher linkslastige Leute sich dafür einsetzen, ein Alkoholverbot für Langsambootsführer zu verhindern, so hat dies kaum mit politischer Haltung zu tun. Es zeigt, dass sie irgendwie begriffen haben, was mit eigener Muskelkraft und ohne fremde Hilfe erreicht werden kann, auch wenn es sich hier nur um eigenes Vergnügen handelt.


23. Mai 2015

**Stachler gleich behandeln**

John Trapletti, Schaffhausen
*Zu «Regierung kämpft allein für Stachler», SN vom 20. 5.*

Führer von motorlosen Booten sollten gleich behandelt werden wie Velofahrer auf der Strasse. Auch diese müssen sich an die gleichen Alkoholgrenzwerte halten wie Autofahrer, darum ist es für mich naheliegend, dies bei Stachlern gleich zu handhaben.