Schaffhauser Nachrichten, Nachgefragt
Walter Joos
Die Vertreter der Gastronomie loben in der jüngsten Ausgabe ihres Verbandsorgans die pragmatische Haltung der Thurgauer Behörden bezüglich der am 1. Mai in Kraft tretenden Bestimmungen zum Schutz der Nichtraucher.
*Herr Hartmann, wie verhalten sich die Behörden im Kanton Schaffhausen in Sachen Schutz vor dem Passivrauchen?*
Beat Hartmann: Wir halten uns an das Bundesrecht. Der Regierungsrat hat die zur Umsetzung des neuen Bundesrechts nötigen Anpassungen in der geltenden Gastgewerbeverordnung vorgenommen. Die kantonalen Vorschriften enthalten – mit Ausnahme der Meldepflicht von Raucherräumen als Ordnungsvorschrift – im Vergleich zum Bundesrecht keine schärferen Bestimmungen.
3Gilt das auch bezüglich der Anforderungen an die Lüftungen der Fumoirs?*
Hartmann: Hier gibt es die vom Verband der Schweizerischen Lebensmittelinspektoren ausgearbeiteten Richt-linien. Die haben allerdings lediglich empfehlenden Charakter.
*Heisst das, dass – wie im Thurgau – das Vorhandensein eines Fensters zur Lüftung eines Fumoirs genügt?*
Hartmann: Das ist meines Erachtens eine sehr optimistische Auslegung der neuen Bestimmungen. Aus unserer Sicht muss die vorhandene Lüftung ausreichend Gewähr dafür bieten, dass kein Rauch in die mit einem Rauchverbot belegten Räume dringt. Zudem muss ein Fumoir auch in baulicher Hinsicht klar von den übrigen Gasträumen abgetrennt sein.