Schaffhauser Nachrichten, Region
Erwin Künzi
Gibt es für Aufnahmeprüfungen in Kantonsschulen und Gymnasien eine im voraus festgelegte Quote, wie viele der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden? Diese Frage hat kürzlich im Kanton Zürich zu heftigen Diskussionen geführt. Im Kanton Schaffhausen gibt es, so erklärte Raphaël Rohner, Sekretär des Erziehungsdepartements, «für die Aufnahmeprüfung an die Kantonsschule keine Quote». Diese Aussage ist richtig, trotzdem gibt es Mechanismen, die sichergestellt haben, dass das Verhältnis von erfolgreichen und abgewiesenen Prüflingen über die Jahre mehr oder weniger gleich geblieben ist. Das Zauberwort heisst «vernünftiger Notendurchschnitt».
Doch schauen wir uns einmal an, wie eine Aufnahmeprüfung in die Kantonsschule abläuft. Geprüft werden die Fächer Deutsch, Französisch, Latein und Mathematik. Im Vorfeld setzen sich Teams aus den Fachschaften, deren Fächer geprüft werden, zusammen und erstellen gemeinsam die Prüfungsaufgaben. Dabei halten sie sich an die Broschüre «Prüfungsstoff 1. Klasse, Maturitätsschule und Fachmittelschule», die im Januar 2008 zum letztenmal überarbeitet wurde. Nach dieser Broschüre richten auch die Sekundarlehrkräfte ihren Unterricht aus, denn diese zeigt ihnen, was ihre Schülerinnen und Schüler an der Prüfung beherrschen müssen. Stehen die Prüfungsaufgaben fest, werden diese mit den Sekundarlehrpersonen der entsprechenden Fächer besprochen und allenfalls angepasst. Die Kantonsschullehrer legen anschliessend für jedes Fach fest, wie im einzelnen korrigiert wird.
Während der Prüfung selber werden bereits erste Arbeiten provisorisch durchgesehen, um allfällige Probleme aufzuspüren. Die Fachschaft entscheidet, wie diese behandelt werden, damit nachher alle Lehrkräfte nach dem gleichen Massstab korrigieren. Diese Korrektur erfolgt zu Hause, nach dem von der Fachschaft im voraus festgelegten Korrektur- und Bewertungsschema. Nachher schaut jede Fachschaft die Punktedurchschnitte der einzelnen Prüfungsarbeiten an und legt eine Notenskala fest, wobei der «vernünftige Durchschnitt» angestrebt wird. Aufgrund dieser Skala benoten die einzelnen Lehrkräfte die Arbeiten. Diese Noten werden pro Fach und pro Schüler an das Sekretariat der Kantonsschule gemeldet, was einen ersten Überblick darüber ergibt, wer bestanden hat und wer nicht.
Die Schulleitung beurteilt diese Resultate nicht zuletzt nach der Frage, ob der Anteil der Durchgefallenen in etwa demjenigen der letzten Jahre entspricht. Aber, so betonte Kanti-Administrator Thomas Gramm, «das wird nicht getan im Hinblick auf eine bestimmte Zahl, die aufgenommen werden soll, sondern nur darauf, wie das Verhältnis Erfolg/Misserfolg aussieht». Daher ist die Aufnahmequote immer wieder in etwa gleich – sie schwankt um die 60 Prozent –, obwohl die Zahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler differieren kann.
In der nächsten Runde besprechen die Lehrkräfte aller Prüfungsfächer die sogenannten Grenzfälle, die die nötigen zwölf Punkte knapp verfehlt haben, stellen fest, ob jemand unter Abrundungspech gelitten hat, und einigen sich je nach Fall über eine allfällige Notenkorrektur. Wirklich vollzogen wird diese aber erst an der Notenkonferenz. Dort wird bei Grenzfällen entschieden, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Handelt es sich um Prüflinge, die von ihrem Sekundarlehrer für die Aufnahme empfohlen wurden, kann dieser ein gutes Wort für seinen Schützling einlegen. Zum Schluss stimmen die prüfenden Lehrkräfte über die Aufnahme ab. «Schon deshalb kann es keine Quote geben, denn diese Abstimmungen lassen sich nicht steuern», so Gramm. Pro Jahr nehmen rund 350 Jugendliche an der Prüfung teil, zwischen 200 und 250 sind jeweils erfolgreich.