Wirbel noch vor der Bistro-Eröffnung

Schaffhauser Nachrichten
von Robin Blanck

Zwei mögliche Standorte am Lindli hat die Stadt für das neue Sommerbistro ins Auge gefasst: einmal die Wegverbreiterung auf der Höhe des sogenannten Platanenplatzes mit einer Grösse von rund 220 Quadratmetern, dann den 120 Quadratmeter messenden Uferbereich beim sogenannten Rheinkänzeli gegenüber dem Pumpwerk. Wie die SN bereits jetzt wissen, soll das neue Angebot beim Standort Rheinkänzeli angesiedelt werden.
Gestern wollte man sich noch nicht zu Details äussern und verwies auf die für heute angekündigte Medienmitteilung. Wie die SN erfahren haben, sind die Bistropläne am Lindli aber nicht nur mit Freude aufgenommen worden: Einige Anwohner waren mit dem Standort Platanenplatz gar nicht einverstanden und haben kürzlich noch beim für die Bewilligung zuständigen Stadtrat Simon Stocker vorgesprochen: «Diesem Vorhaben am Platanenplatz stehen verschiedene Gründe entgegen», sagt Rechtsanwalt Markus Gnädinger, der einen Anwohner in der Sache vertreten hat. Dieser Bereich des Lindli liege in der städtischen Freihaltezone. In dieser sei es zwar erlaubt, kleinere Bauten und Anlagen zu bewilligen, die der Erholung oder dem Unterhalt dieser Flächen dienten, «also etwa ein Ruhebänkli oder ein Gerätschöpfli für die Stadtgärtnerei», sagt Gnädinger. Wenn dort nun aber ein regelmässig betriebenes Sommerbistro – «also letztlich eine Gartenbeiz» (Gnädinger) – erstellt würde, wäre das nicht mehr zonenkonform. Weitere Gründe hätten laut Gnädinger gegen den Standort Platanenplatz gesprochen, etwa der Umstand, dass der Ort in der überlagernden Naturschutz- und der Gewässerschutzzone liege, ebenso der alte Baumbestand. Mit dem Entscheid der Stadt, das Bistro am Rheinkänzeli zu installieren, ist das Problem zumindest für die Anwohner des Platanenplatzes vom Tisch. Gleichwohl: Auch das Rheinkänzeli liegt in der Freihaltezone. Allerdings gibt es bisher keine Anzeichen dafür, dass sich Opposition gegen diesen Standort formiert. Zum einen gibt es dort keine unmittelbaren Anwohner, zum anderen erkennen Vertreter von Umweltschutzanliegen derzeit keinen Handlungsbedarf. Laut Auskunft der Stadt steht der kantonale Fledermausbeauftragte dem Anliegen sehr positiv gegenüber, auch der WWF sieht die Artenvielfalt nicht bedroht. Aber selbst wenn jemand nicht einverstanden wäre, unternehmen könnte er faktisch nichts: Wie Patric Studer, Referatssekretär im Sozial- und Sicherheitsreferat, auf Anfrage erklärt, werde für den einjährigen Probebetrieb kein Baugesuch eingereicht. «Für einen Wagen, der theoretisch jeden Abend wieder wegfahren könnte, ist das nicht vonnöten», sagt Studer. Rechtsanwalt Markus Gnädinger sieht das anders: Für ihn ist klar, dass ein solches Lindli-Bistro eine Baubewilligung erfordert. Und: «Gemäss geltender Rechtssprechung ist auch ein Bus, den man während einer bestimmten Zeit in der Freihaltezone abstellt, nicht zonenkonform.» Klar ist zumindest, dass nach dem ersten Jahr Bilanz gezogen wird. «Dann wird man sehen, ob das Bistro überhaupt machbar ist», sagt Studer.
In der Freihaltezone dürfen aus Gründen des Natur-, Landschafts-, Ortsbild- und Heimatschutzes weder öffentliche noch private Bauten errichtet werden.Der Stadtrat kann in dieser Zone kleinere Bauten und Anlagen bewilligen, die der Erholung oder dem Unterhalt dieser Flächen dienen, sofern der Zweck der Zone gewahrt bleibt. (r.)



Hier erhält Schaffhausen sein Lindli-Bistro: Auf 120 Quadratmetern bietet das Rheinkänzeli Platz für eine Bestuhlung für bis zu 30 Personen.
Bilder Robin Blanck



Platanenplatz: Anwohner des Bereichs haben sich dagegen gewehrt, dass das Uferareal für ein Bistro genutzt wird.