#Allgemeines

5. April 2014 | Schlagende Verbindungen: Auf die Mensur!

NZZ am Sonntag
Ronald Roggen

Es ist morgens um 7 Uhr 30, dunkel und kalt. Der Präsident des Schweizerischen Waffenrings begrüsst eine grosse Schar Studenten und alte Herren, die in ihren Farben erschienen sind. Bald darauf steigt zwischen zwei Paukanten eine Partie. Mit scharfen Hieben. Die Mitglieder der Akademischen Turnerschaft Alemannia Basel, die zurzeit den Waffenring anführt, erscheinen in ihren Farben Rot-Weiss-Schwarz, die Helveter Karmesinrot-Weiss-Karmesinrot. Der Auftritt hat etwas Unentwegtes an sich. Sicherheit verbindet sich mit Stolz. Viele sind schon um 5 Uhr losgezogen, um den Gasthof rechtzeitig zu erreichen. Von ihren Wagen schleppten «Füchse», die eben erst in die Tradition des Verbindungslebens eingestiegen sind, schwere Kisten in den Saal, um ein Pauklokal herzurichten. Jede Verbindung hat ihren Bereich, mit Tischen, die nicht nur für die Fechtwaffen, also die Rapiere, gedacht sind, wie man sehen wird. Auf der andern Seite des Saals liegt eine freie Fläche, die für das wichtigste Geschehen des Tages reserviert bleibt.

**Keine falsche Schonung**
Dann der alte Ruf zur Mensur. Der Unparteiische hat Stellung bezogen. Vor ihm die beiden Paukanten, eskortiert von ihren Sekundanten, je einer zur Linken. Die Klingen der Paukanten verharren einen Moment lang gekreuzt in der Höhe. Zuvor hat der Unparteiische die Korbschläger mit ihren Klingen aus Spezialstahl genau überprüft. Die Klingenspitze ist vorschriftsgemäss stumpf. Aber Stahl bleibt Stahl. Mit ihrer Rechten halten die Paukanten ihren vertrauten Schläger fest im Griff, die Linke fasst den Gurt hinten an der Hose. Rumpf und Arme sind eingepackt. Die Augen sind geschützt, auch der Hals ist nicht mehr frei. Es herrscht Silentium im Saal, der Ofen ist angeheizt. Man steht um den ausgesparten Platz, wo die Partie gleich losgehen wird. Die Stimmung: eine Art Zwischenlage von Gelassenheit und angespannter Nervosität.
Jetzt folgen sich Hieb und Abwehr. Der metallene Klang begleitet durch die Partie. Das Publikum ist damit vertraut, es kennt diese «Dessins», die verschiedenen Fechtmuster, die ihre eigenen Regeln haben. Hier handelt es sich um eine Fuchsenpartie. Für die Burschen und alten Herren ist klar, dass diese Hochpartien – es gibt keine tiefen Hiebe – ein geringes Verletzungsrisiko aufweisen. Auf den Fuchsen, der seinen ersten richtigen Gang austrägt, wirkt die Partie trotzdem ernst.
Zehn Gänge sind durchzustehen, darauf gibt der Unparteiische ein «Kolloquium!» frei. Dann folgen weitere zehn Gänge. Dreissig Minuten in Spannung, eine gefühlte Stunde der Wahrheit. Das von einem lauten «Halt!» begleitete Einspringen der Sekundanten schliesst jeden Gang präzise ab. Das kann nach gefährlichen «falschen» Hieben auch vorzeitig geschehen. Oder dann, wenn ein Paukant offensichtlich Probleme hat. In unmittelbarer Nähe verfolgen zwei erfahrene Paukärzte die Partie. In einem Paukbuch wird die Partie protokolliert.
Im Halbstundentakt reiht sich Partie an Partie. Receptionspartien sind schon ein Stück schwieriger, sie erlauben die Burschifikation und sind so etwas wie das Gesellenstück zwischen dem niederen Stall der Füchse und dem erhabenen Salon der Burschen. Die Ordnung pflegt hier ihre bestimmten Formen. Dann eine Burschenpartie, heftiger, offensiver, mit deutlich höherem Risiko. Aber die Paukanten werden nach der Partie gemeinsam ein Bier heben. Die Klingen werden im Laufe der Partie desinfiziert. Bald darauf trifft ein Hieb die Haut. Es blutet. Aber die Partie geht weiter. Die Ärzte könnten einschreiten, tun es aber nicht. Keine falsche Schonung. Das wollen vor allem die Paukanten nicht. Nach der Partie liegt ein blessierter Paukant auf dem harten Tisch und wird vom Paukarzt genäht. Keine Anästhesie. Da muss der Paukant durch. Die Verletzung ist geringfügiger Natur. Und sie hat das Resultat der Mensur nicht gefährdet, wie es ohnehin kein Siegen und Verlieren gibt, was Aussenstehende überraschen mag.
Nach dem Auspauken also ein freundschaftlicher Zutrunk. «Wir haben nicht gegeneinander gefochten», sagt ein Helveter. «Wir fechten miteinander.» Ein Burschenkonvent innerhalb jeder Verbindung sagt dem einzelnen Paukanten, wie man ihn hinsichtlich Moral und Technik beurteilt hat. Er sei wie eine Eins dagestanden, wird ein Fuchse gelobt. Ausweichen und Abdrehen hätten ihm keine derart gute Note eingebracht. Einem Paukanten könnte auch eine Abfuhr drohen.
Die deutsche Sprache hat von den Mensuren einiges aufgenommen: eine «Abfuhr erteilen», «es gelingt etwas auf Anhieb», eine «Hängepartie». Manch einer hat schon oft die Mensursprache benutzt – ohne es zu wissen. «Abfuhr»: Das kann der Fall sein, wenn ein Paukant aufgrund einer Verletzung vor dem eigentlichen Ende der Partie herausgenommen werden muss. Damit ist nicht zwingend verbunden, dass er nicht bestanden hat. Einem Paukanten kann aber auch eine Abfuhr im Sinne einer nicht bestandenen Partie wegen schlechter Noten drohen.

**«Ein herrliches Gefühl»**
Für die Beteiligten ist klar: Man pflegt die «Contenance». Kein Vorprellen, aber auch kein Zurückweichen. Der Fechtkomment zwingt zur festgelegten Distanz unter den Paukanten. Bewegt wird nur der Schlagarm, der auch der Deckung dient. Treffer gibt es am Kopf. Das war es ja, die «mensura», welche die wilden Zweikämpfe von einst in geordnete Bahnen brachte. «Die studentischen Paukereien des 18. und frühen 19. Jahrhunderts», schreibt der Winterthurer Peter Hauser, der sich in diesem Fach auskennt, «waren ohne Ausnahme Duelle.» Aber das hat sich geändert. Heute sind die meisten Partien Bestimmungsmensuren, wo die Fechtchargierten entscheiden, wer mit wem zu pauken hat. Da braucht niemand mehr eine auslösende Beleidigung.
Die beschriebene Szenerie spielt in der Gegenwart. Wir befinden uns in der nördlichen Schweiz, unweit der Grenze. Es ist Samstag, und in den Städten machen die Menschen ihre harmlosen Einkäufe, während die schlagenden Verbindungen den ganzen Morgen hindurch im Saal des Gasthofes ihre harten Partien austragen, ehe ein Kommers, ein Umtrunk in feierlichem Rahmen, ihre Festfreude aufsteigen lässt. Es ist eine Freude mit alter Tradition, aber sie packt junge Leute von heute.
Etwas Ungewöhnliches, ohne Zweifel. Etwas, wofür man seine guten Gründe haben muss. «Es ist ein herrliches Gefühl», bekennt ein Paukant nach geschlagener Partie. Aber wie steht es mit jenem Studenten, der noch keine Erfahrung in Mensuren besitzt und jetzt die Partien genau verfolgt? Jahrgang 1991, Jura im dritten Semester. Warum gerade eine schlagende Verbindung? Sinn erschliesst sich durch Befragen. Er habe etwas «Steiles» gewünscht. Der junge Mann ist nicht der Typ, der aufdreht. Seine Sätze verraten Überlegung: «Ich suchte eine Verbindung mit klar definierten Regeln. Ich will stolz sein auf das, was ich tue, und klar auftreten.»
Er schätzt Autorität, «aber nur, wenn sie nicht erdrückt». Als er von Helvetern «gekeilt» wurde, also angeworben, «da spürte ich am stärksten, dass Herzblut dabei war». Respekt vor der ersten Mensur? «Auf jeden Fall! Aber ich habe aus freiem Willen zugestimmt. Es gibt ohne Zweifel ein Restrisiko, das kann man stark reduzieren.» Der Student übt fünfmal pro Woche im Fechtlokal. Das bewirkt einen starken Zusammenhalt.
Der Paukarzt ist stolz darauf, dass seine Farbenbrüder gut fechten: «Die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung hängt ab von der Ausbildung und vom Training.» Zwei Ärzte der Helvetia stehen im Pauklokal im Einsatz, mit behelfsmässiger Infrastruktur. Die Ärzte wissen, dass die üblen Verletzungen selten geworden sind. «Gravierend könnten Verletzungen der Nase und der Wangen sein. Aber meistens bleibt es, wenn schon, bei kleinen Narben.» Ein Leichtverletzter sagt: «Während der Partie spürt man aufgrund des Adrenalins nicht viel.»
Es gibt weder Sieger noch Verlierer. Aber was dann? «Es geht darum, hinzustehen und sein Ding durchzuziehen.» Der Präsident der Berner Helvetia weiss, wovon er spricht. Er hat immer Respekt vor dem andern Paukanten, und seine Partie von eben verlief intensiv, auf hoher Schwierigkeitsstufe. Da braucht es offensichtlich mehr Überwindung als sonst. Auf keinen Fall zurückweichen, keinen Zentimeter, auch mit den Schultern nicht. «Man weiss wenig über die Spannung während einer Partie, bevor man selber drin steht.» Menschen in seiner persönlichen Umgebung stellen oft Fragen. Mensur? Akademisches Fechten? Den meisten Aussenstehenden ist das Ganze ein Buch mit sieben Siegeln.
Aber für das hohe Präsidium der Berner Helvetia ist Verbindung mehr als Schlagen. Und dass es bestimmte Menschentypen in eine schlagende Verbindung ziehe, glaubt er nicht: «Es gibt alle möglichen Menschen bei uns, zum Glück ist das so. Es sind auch alle Fakultäten vertreten.»
Der Kommers dauert nicht allzu lange. Die Verbindungen rücken wieder ab. Das Dorf hat von der Mensur, vom Wirt abgesehen, kaum etwas bemerkt. Hat sich hier Verbotenes abgespielt? 1937 stellte das neue Schweizerische Strafgesetzbuch das Duell unter Strafe. Aber die Mensur fiel nicht darunter, sie blieb straflos. Seit über 20 Jahren existiert das Duell im Schweizer Recht nicht mehr. Die Verletzung durch Mensur ist eine einfache Körperverletzung, die nicht von Amtes wegen verfolgt wird. Jeder Paukant hat eingewilligt, also entfällt auch jede Anzeige.

**Man fährt nicht zur Hölle**
Die Verbindungen sind mit der Mensur unterschiedlich umgegangen. Die welschen Helveter fechten nicht, und die Zofinger stossen heute ein Mitglied aus, das sich in Partien schlägt. Centralarchivar Paul Ehinger weiss um die leidige Geschichte dieses Paragrafen 14 der Statuten: «1865 hatte die Festversammlung das Duell verboten. Aber als es in der Zofingia Zürich reihenweise Austritte gab, gewährte der Gesamtverein 1887 den Zürchern eine Ausnahmestellung. Als auch diese 1903 fiel, kam es zur Spaltung: Die mensurfreundliche Mehrheit gründete die Neuzofingia.» 1990 stellte ein Zofinger an der Delegiertenversammlung die Frage, ob das Duellverbot nicht aufzuheben sei. 2007 wurde ein Streichungsantrag zum Paragrafen 14 gestellt, aber «wegen grosser Unruhe im Saal» fallengelassen.
Die Studentenschaft ausserhalb der Verbindungen schien das Mensurwesen nie heftig zu stören. 1965 druckte der Verband der Studierenden an der ETH in seinem «Poly-Liederbuch» vier Lieder mitsamt «Mensur-Strophen» ab. Die Studenten kauften es massenweise. 1982 zeigte das Zofinger Liederbuch noch immer eine solche Strophe: «Bis dass mein Hieber vom Corpus iuris wird besiegt, so lang, ihr Brüder, leb ich vergnügt. Edite, bibite …» Die katholische Kirche, deren altes kanonisches Recht die Mensur noch mit Exkommunikation belegt hatte, hat eingelenkt. Seit 1983 gibt es keine Strafe mehr für die Mensur. Aus römischer Sicht handelt ein Paukant zwar «sittlich verwerflich». Aber er landet nicht in der Hölle.
Wer sichergehen will, duelliert sich mit Bier: mit einem «Bierjungen» (1 Becher) oder einem «Doktor» (2 Becher). Einem «Bischof» (3 Becher) – oder gar mit einem «Papst» (4 Becher).



Stillleben mit Fechtutensilien im Trainingsraum der Studentenverbindung Helvetia Bern. Das Fotografieren der Paukanten, die an der Mensur die Klingen kreuzen, ist nicht erlaubt.
(Bild: Simon Tanner / NZZ)

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2. April 2014 | Kantonsschüler brauchen über zwei Stunden am Tag für ihren Schulweg

Schaffhauser Nachrichten
von Jasmine Beetschen
Stolze 61 Minuten brauchen Schüler aus Kleinandelfingen für den Weg zur Zürcher Kantonsschule Rychenberg. Das sind über 16 Tage im Jahr, die ein Kleinandelfinger allein für den Schulweg im Zug und im Bus verbringt. Feuerthaler haben es da leichter. Sie sind auf ihrem Weg zur Kantonsschule Schaffhausen gerade einmal vier Minuten unterwegs – also rund einen Tag im Jahr. Für Diessenhofer und Hemishofer stellt sich die Frage, welche Kantonsschule näher liegt: Schaffhausen oder Frauenfeld? Nicht selten führt der Weg denn auch in den Nachbarkanton, da die Verbindungen schlichtweg besser sind. Dank einem Abkommen zwischen den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich ist die freie Schulwahl auch kein Problem. So können Buchberger oder Rüdlinger nach Winterthur und müssen nicht durch den halben Kanton reisen, um zur Kantonsschule zu gelangen. «Die Schüler können für sich entscheiden, welcher Weg für sie am besten ist», erklärt dazu Peter Salathé von der Stipendiendienststelle Schaffhausen. Überlegungen wie diese und wie Kantischüler die Zeit während ihrer Fahrt zur Schule überbrücken, zeigt unser grosser Überblick. Dafür haben wir die Anzahl Kantonsschüler pro Gemeinde und die jeweilige Streckenzeit bis zur meistbesuchten Kantonsschule berechnet. Nicht nur mit einem Schulweg von 47 Minuten gehört Hemishofen an die Spitze der Statistik; auch mit stolzen 19 Kantonsschülern, auf 1000 Einwohner berechnet, weist die Gemeinde Höchstwerte auf.


**Viele Kantonsschüler aus Hemishofen, wenige aus Buch**
*Ein Überblick zeigt, wie viele Kantonsschüler eine Gemeinde hat und welche Strecken diese täglich auf sich nehmen.*

Viele kennen den Moment, wenn am Morgen die Busse voll mit Kantonsschülern sind und nicht selten grosses Gedränge herrscht. Da stellt sich oft die Frage: Woher kommen eigentlich all diese Schüler? In unserem grossen Überblick zeigen wir, wie viele Kantonsschüler aus jeder Gemeinde im Einzugsgebiet der SN kommen. Da wir nur die Zahlen aus diesem Jahr betrachten, können keine langjährigen Vergleiche oder definitive Aussagen zu den Zahlen gemacht werden, sondern nur ein Eindruck vom Moment verschafft werden.
Im Schuljahr 2013/14 sind Hemishofen mit 19 und Flurlingen mit 18 Kantonsschülern pro 1000 Einwohner die Spitzenreiter in puncto gemeindeeigene Kantonsschüler. Hans Wegmann, Schulleiter der Sekundarschule Kreis Uhwiesen, erklärt, dass viele Kinder aufgrund des weiten Schulweges nach Winterthur im Anschluss an die Primarschule zuerst die Schule in Uhwiesen besuchen, um anschliessend in die Kantonsschule Schaffhausen einzutreten – daher die hohe Anzahl Kantonsschüler aus dieser Gemeinde. «Es besteht allgemein ein hohes Interesse an gymnasialer Ausbildung, was die rege Nutzung der Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen zeigt», sagt Wegmann. Dies bestätigt auch Roland Dorer, Schulleiter der Sekundarschule Diessenhofen. Aus Diessenhofen selbst kommen nur drei Kantonsschüler auf 1000 Einwohner, so gehört Diessenhofen zusammen mit Eschenz und Buch zu den Gemeinden mit den wenigsten Kantonsschülern. «Vor allem am Anfang nutzen viele Schüler die Kurse, doch mit der Zeit werden es schnell weniger», erklärt Dorer. Diessenhofen sei sowieso ein spezieller Fall. Da die Kantonsschulen Frauenfeld und Schaffhausen unterschiedliche Aufnahmeprüfungen haben, muss für zwei Prüfungen eine Vorbereitung möglich sein. Ein Unterschied besteht zum Beispiel auch darin, dass Schaffhausen eine Französischlektion mehr hat als Schulen im Thurgau. Dorer fragt sich aber, weshalb nach Bestehen einer der beiden Aufnahmeprüfungen nicht auch der prüfungsfreie Übertritt in die andere Kantonsschule möglich ist. «Die Wahl der Kantonsschule liegt in erster Linie beim Schüler», erklärt Peter Salathé von der Stipendiendienststelle Schaffhausen. Zwischen den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Zürich besteht ein Abkommen, sodass Schüler auch ausserkantonale Schulen besuchen können, ohne die Kosten dafür übernehmen zu müssen. Der Hauptgrund für diese Abkommen sind die teilweise sehr grossen Distanzen zwischen einigen Gemeinden und der jeweiligen Kantonsschule. So sind beispielsweise Schüler aus Feuerthalen schneller in Schaffhausen als in Winterthur. Genauso können Rüdlinger und Buchberger nach Winterthur an die Kanti, da die Verbindungen einfach kürzer sind. Für Schüler aus Kleinandelfingen, Unterstammheim oder Hemishofen sind die zurückzulegenden Strecken trotzdem beträchtlich: Nicht selten dauert ihre Fahrt rund eine Stunde.






**Erhebungen: Wie die
Zahlen zu verstehen sind
*
Die aufgeführte Streckenzeit zeigt
den Weg zur Kantonsschule mit
den meisten Schülern aus der jeweiligen Gemeinde. Gehen beispielsweise aus Buchberg vier
Schüler nach Schaffhausen und
sieben nach Bülach, wird der Weg
nach Bülach berechnet. Als Abfahrtsorte wurden jeweils der
Bahnhof oder die Haltestellen
Dorf, Gemeindehaus, Post oder
Zentrum ausgewählt.

Als allgemeine Ankunftszeit wurde
7.30 Uhr gesetzt, da in den meisten Schulen um etwa 8 Uhr die
erste Lektion beginnt. Es wurden
also nur Verbindungen berücksichtigt, die eine Ankunft am
Zielort vor diesem Zeitpunkt gewährleisten. Bei den Zürcher
Kantonsschulen Im Lee und Rychenberg wurden die Strecken
von der Gemeinde bis direkt zur
Schule, bei den anderen drei bis
zum entsprechenden Bahnhof berechnet. (jbe)


**Verbindungen haben sich in
diesem Jahr stark verbessert**
*Die Trasadingerin Michelle Hauser mag ihren Wohnort trotz des weiten Schulwegs.*
«Einmal fiel beim Aussteigen in Trasadingen eine Frau auf das Gleis und war zwischen Zug und Bahnsteig eingeklemmt – der Zugführer hat es aber gesehen, und wir konnten sie zusammen wieder herausziehen.» Auch wurde einmal kurz nach dem Bahnhof die Notbremse gezogen, worauf der Zug wieder zurückfuhr. Das sind nur zwei Beispiele von Situationen, die Michelle Hauser bisher auf ihrem Weg zur Kantonsschule Schaffhausen erlebt hat.
Vor dem neuen Fahrplan fuhren die Züge nur im Stundentakt. Auch war die Zugfahrt stets sehr mühsam, da die DB nicht immer zuverlässig war. Doch seit diesem Jahr haben sich Hausers Verbindungen stark verbessert. «Zu den Stosszeiten fahren die Züge sogar im Viertelstundentakt», freut sie sich. Für ihren Schulweg braucht die 18-Jährige insgesamt etwa 25 Minuten pro Weg.
Gegen die Langeweile während der Fahrt hört Hauser gerne Musik oder liest ein Buch. Meist seien noch Freunde mit im Zug, so könne sie sich unterhalten, oder sie lerne noch für eine anstehende Prüfung. Manchmal stellt sie sich vor, wie es wäre, einen kürzeren Schulweg zu haben. Sie wäre nach der Schule viel schneller zu Hause und könnte sogar über Mittag nach Hause. «Und ich könnte länger schlafen – das wäre schon toll», findet Hauser. Trotzdem mag sie den Ort, an dem sie wohnt, im Grunde sehr gern.

**Früher 100 Meter Schulweg, heute eine Stunde unterwegs.**
*Ronja Rauter kommt aus Rüdlingen. Das Zug- und Busfahren gehört bereits zum Alltag dazu.* «Ich habe mich langsam an meinen weiten Schulweg gewöhnt, doch zu Beginn war es schon eine grosse Umstellung », erzählt Ronja Rauter. Vor dem Besuch der Kantonsschule in Schaffhausen betrug ihr Schulweg gerade einmal 100 Meter. Nun braucht sie von der Haustür bis zur Schule für Hin- und Rückweg zusammen beinahe zwei Stunden. Wenn sie ab der ersten Lektion Schule hat, also um 7.50 Uhr, muss sie um 6.45 Uhr von zu Hause los.
Aber was macht man während dieser langen Zeit? «Meistens erledige ich in Zug und Bus Leseaufträge für die Schule, lese die «20Minuten» oder döse vor mich hin», so Rauter. An Stromausfälle und Defekte an den Zügen habe sie sich bereits gewöhnt. Am Morgen habe sie noch Glück und finde rasch einen Sitzplatz. Gegen Abend sehe es aber je nach Uhrzeit meist anders aus, denn teilweise gebe es dann keine freien Sitzplätze mehr. Mühsam sei der weite Weg vor allem dann, wenn der Stundentakt des Zugs nicht zum Stundenplan passe. «So muss ich teilweise vor und nach der Schule eine Stunde warten – nicht selten wird das, wenn wir am Abend noch einen Anlass oder Ähnliches haben, sehr spät», erklärt die 19-Jährige. In der Regel fahre so spät dann kein Bus mehr und jemand müsse sie am Bahnhof abholen.

**Wenn andere erst aufstehen, ist sie bereits in Schaffhausen**
*Etwa eine Stunde braucht Miriam Fischer für ihren Weg zur Kantonsschule Schaffhausen.*
Die Fahrt nach Frauenfeld dauert von Hemishofen aus etwa gleich lang wie nach Schaffhausen. «Daher habe ich mich für die Kantonsschule in Schaffhausen entschieden, denn hier kannte ich bereits viele Leute», erklärt Miriam Fischer. Die Hemishoferin muss um 6.30 Uhr in Hemishofen aus dem Haus, damit sie um 7.40 Uhr in der Kanti Schaffhausen ankommt. Damit gehört ihr Schulweg zu einem der längsten.
Schwierig sei für sie vor allem das Unverständnis von einigen Leuten, die direkt in Schaffhausen wohnten und überhaupt nicht einschätzen könnten, was ein langer Schulweg bedeute. «Wenn diese erst aufstehen und frühstücken, bin ich meist schon fast in Schaffhausen», so Miriam Fischer. Auch sei man sehr auf die Zuverlässigkeit des öffentlichen Verkehrs angewiesen. Von Hemishofen wegzuziehen, würde ihr jedoch sehr schwerfallen, da sie ihre gesamte Kindheit in dem Dorf verbracht hat. Während der Fahrt hört die 18-Jährige am liebsten Musik, bespricht die Hausaufgaben oder unterhält sich mit Freunden.
Der Zug ist vor allem morgens voll besetzt. Dadurch ist es nicht immer leicht, einen Sitzplatz zu finden. «Wenn ich aber in Stein am Rhein schnell genug einsteige, finde ich eigentlich immer einen Sitzplatz», erklärt sie.

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28. März 2014 | Sozialistischer Abstinentenbund – Alkohol und Kapitalismus überwinden

Neue Zürcher Zeitung
Michael Kuratli

«Der denkende Arbeiter trinkt nicht, der trinkende Arbeiter denkt nicht!» Eine Losung, die vor hundert Jahren nichts Ungewöhnliches in der sozialistischen Bewegung war. Die Parole klingt heute wie eine schummrige Erinnerung an dogmatischere Zeiten. Unter der Zürcher Bevölkerung wiesen sich 2007 immerhin 14,4 Prozent als abstinent aus. Fast gleich viele gaben jedoch an, täglich Alkohol zu konsumieren; der Rest bewegt sich in der gemässigten Mitte.
Noch seltener ist die Kombination von Sozialismus und Abstinenz geworden, auch wenn sie nie populär war. Der letzte aktive Zürcher Vertreter des Sozialistischen Abstinentenbunds (SAB) ist 90 Jahre alt und lebt heute mit seiner Frau im Altersheim. Eine Verjüngung war dem Verein nicht beschieden. Dabei handelt es sich bei der Abstinenz- und Mässigungsbewegung um eine der einflussreichsten Sozialreformen der westlichen Welt.
Religiöse, sozialhygienische und eben politische Kreise machten sich aus ihren jeweiligen Ideologien heraus im ausgehenden 19. Jahrhundert gegen den Alkohol stark. Der Ameisenforscher und Eugeniker Auguste Forel, der 1889 die Trinkerheilstätte Ellikon an der Thur (heute Forel-Klinik) gründete, machte die Schweiz zu einer ideologischen Heimat der Alkoholfeinde. Als erste Organisation gründete sich das evangelische Blaue Kreuz 1877 in Genf. Es folgten die Katholiken sowie der Guttemplerorden, die Frauenverbände und die Sozialisten, die sich auf nationaler Ebene 1900 formierten. Die Alkoholfrage war ein Thema, das, ähnlich der Nachhaltigkeit heute, über der politischen Gesinnung stand und vom jeweiligen Lager instrumentalisiert wurde. Auf Bundesebene wurde der Kampf ebenfalls aufgenommen und 1887 nach einer Volksabstimmung das Alkoholmonopol gegründet.
Das Problem war zur vorletzten Jahrhundertwende hin gravierend: Alkoholismus grassierte als «Seuche» in den trostlosen Arbeiterquartieren der boomenden Industriestädte. Während über Jahrhunderte hinweg der Alkoholgenuss ein Luxus war, der höheren Schichten vorbehalten blieb, kam es mit dem verbreiteten Anbau der Kartoffel im 18. Jahrhundert zu einer «Demokratisierung» des Schnapses. Zum ersten Mal waren genügend Grundmasse und vereinfachte Geräte da, um Alkohol in grossen Mengen destillieren zu können. Der «Härdöpfeler» war zudem lukrativer für die Bauern und haltbarer als die Grundmasse. Ein gepflegter Suff war damit für jedermann erschwinglich.

**Das «Alkoholkapital» baut aus**
Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Industrialisierung auch das Bier erreicht. In Zürich wurden die beiden grossen Brauereien, Löwenbräu im Kreis 5 und Hürlimann in der Enge, 1897 und 1898 errichtet. Der Bierbruder löste die Schnapsdrossel ab, deren Nahrung vom Bund mit hohen Steuern belegt worden war. Das Bier spielte in Arbeiterkreisen auch eine wesentliche Rolle als Nahrungsersatz.
Für die Sozialisten bedeutete der Alkohol damit auch einen ideologischen Kampf. Die Haltungen zum Problem gingen innerhalb der Linken aber auseinander. Die einen sahen den Alkohol als Hauptwiderspruch nach Marx und die Abschaffung erst mit der Überwindung des Kapitalismus gekommen. Die Pragmatiker plädierten dafür, das Thema unmittelbar anzupacken. Der SAB als wenig praxisbezogener Sammeltopf vereinte beide Tendenzen in sich. Die Bewegung lebte stark von einzelnen Exponenten, was eine Erklärung sowohl für das lange Überleben als auch das Aussterben der Bewegung ist.
Noch 1956 mussten die Backsteinpaläste der Bierbarone als Feindbild der Abstinenzler herhalten. In einer Publikation des ehemaligen Bundesrichters Eugen Blocher aus dem Jahre 1956, die vom SAB Schweiz herausgegeben wurde, bestärkt er die Ansicht des Physiologen und Wegbereiters der Abstinenzler Gustav von Bunges aus dem 19. Jahrhundert: Das «Alkoholkapital» knechte die Menschen mit seiner Massenproduktion «geistiger Getränke» und verderbe damit das Volk.
Nach der Zustimmung des Volkes zum schweizweiten Absinthverbot im Jahre 1908 konnten auch die linken Alkoholgegner in Zürich und anderen Orten Erfolge feiern. 1910 wurde das Volkshaus als Heimstätte der sozialen Bewegung eröffnet: alkoholfrei. Die Statuten des Betriebs waren so angelegt, dass es der Restaurantbetrieb auch auf ewig bleiben sollte. Doch die Bewirtschaftung durch den bürgerlichen «Zürcher Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften» (heute ZFV) war bei den Arbeitern unbeliebt. 1979 fiel das «ewige Verbot» wegen des veränderten «Destinärkreises» dann doch.
Auch das 1934 eröffnete «Café Boy» an der Sihlfeldstrasse, das zum europäischen Treffpunkt der Linken avancierte, ist der Abstinenzbewegung bis in die achtziger Jahre treu geblieben. Zahlreiche andere Gaststätten hielten über weite Strecken des 20. Jahrhunderts ebenfalls an sozialhygienischen Grundsätzen fest, wie etwa das ursprünglich «Vegetarierheim und Abstinenz-Café» genannte «Hiltl», das erst 1993 eine Weinkarte einführte.

**Der letzte Nüchterne**
Die zu Beginn noch «Sozialdemokratischer Abstinentenbund» genannte Organisation fusste stark in der Kommunistischen Partei und der SP. Als Letztere auf die Konsenspolitik umschwenkte, benannte man sich 1921 in Sozialistischer Abstinentenbund um. Damit hoffte man, den Austritt der politisch radikaleren Mitglieder zu verhindern. Doch den später nie mehr übertroffenen Höhepunkt von knapp 1200 Mitgliedern hatte der Bund bereits 1914 erreicht. Umso erstaunlicher ist es, noch heute lebende Mitglieder anzutreffen. Max Egli ist der letzte Vertreter der Zürcher Sektion des SAB. Der 90-Jährige lebt heute mit seiner Frau im Altersheim Klus-Park in Zürich. Man ist versucht, das hohe Alter des Paars mit dem gesunden Lebenswandel zu erklären. Bis er vor zwei Jahren an Demenz erkrankte, hat Max Egli fast monatlich seinen «Freundesgruss vom SAB Zürich» an seine MitstreiterInnen verschickt.

Seine «Werbung für alkohol- und suchtmittelfreie Lebensführung» strotzt vor unermüdlicher Kraft des Klassenkampfs. Und nicht nur Alkoholprävention lag dem hörbehinderten Gärtner mit seiner resoluten Schreibe am Herzen, auch zu sozial- und umweltpolitischen Themen nahm er bis zum Verlust der Schreibfähigkeit Stellung. Seine Wirkungskraft war aber wie jene des Mutterverbandes beschränkt, insbesondere da der Verein kaum je öffentliche Arbeit leistete. Mehr und mehr hatten sich in den letzten Jahren die Retouren des «Freundesgrusses» mit dem Vermerk «Verstorben» gehäuft, wie Max Eglis Frau Hedwig erzählt. Dieselbe Beobachtung macht man, wenn man in den Ausgaben des «SAB-Infos», des Vereinsorgans ab 1980, in Richtung Gegenwart blättert. Nachrufe auf verstorbene Mitglieder machen immer mehr des stets dünner werdenden Blatts aus. Dennoch schaffte es der SAB knapp über das 100-Jahr-Jubiläum hinaus, bis er 2002 seine Vereinsstrukturen aufgab.

**Sinkender Konsum**
Doch nicht nur die Mitgliederzahl des SAB ist mit der Zeit konstant gesunken. Auch der Pro-Kopf-Konsum von Alkoholika nimmt seit Jahrzehnten ab. Nach einem vorübergehenden Anstieg nach dem Zweiten Weltkrieg stagniert der Konsum seit ein paar Jahren bei 8,5 Litern reinen Alkohols. Auf den ersten Blick scheint es, als sei die Abstinenz- und Mässigungsbewegung das Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden. Doch nach wie vor braucht es Betreuungsstellen für alkoholkranke Menschen und Prävention. Viele dieser Aufgaben sind heute staatlich geregelt. Abstinenz jedoch ist keines der Mittel, die die Gesetzgebung und die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) propagieren. Die Gesellschaft scheint im letzten Jahrhundert gelernt zu haben, mit dem Alkohol auszukommen. Im Umgang mit dem Kapitalismus scheiden sich die Geister bekannterweise nach wie vor.



Der Kampf gegen die Volksdroge Alkohol rief vor mehr als hundert Jahren auch die Sozialisten auf den Plan.
Bild: Schweizerisches Sozialarchiv

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25. März 2014 | 36 Pfostenbesitzern droht der Entzug

Schaffhauser Nachrichten
von Robin Blanck

Meist kurz vor Ostern geht es los: An zwei bis drei Wochenenden wird geschliffen, gebürstet, gemalt, dann kommen die Weidlinge ins Wasser an den Pfosten. Für 36 Personen mit einem Liegeplatz auf Stadtgebiet könnte sich diese Frage künftig nicht mehr stellen: Denkbar ist, dass ihnen der Pfosten entzogen wird. Grund: Derzeit läuft wie bereits berichtet die Vernehmlassung für die Umsetzung des Postulats «Mehr Rhein für Schaffhausen». Der Stadtrat präsentiert dabei verschiedene Vorschläge, die an einem Treffen mit interessierten Kreisen am meisten Akzeptanz erhielten, unter anderem die Bevorzugung von Kantonsbewohnern bei der Vergabe der so heiss begehrten Pfosten. Im Fragebogen heisst es zu diesem Punkt: «Bei der Pfostenvergabe werden Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Schaffhausen bevorzugt. Auswärtigen oder Weggezogenen wird der Pfosten entzogen, beziehungsweise diese haben kein Anrecht auf einen Pfosten.»

**Regelung bereits erprobt**
Wie die Verwaltungspolizei auf Anfrage erklärt, finden sich unter den 278 Inhabern eines Liegeplatzes 36 (13 Prozent) mit ausserkantonalem Wohnsitz, wobei sowohl Zürcher Gemeinden aus der näheren Umgebung auftauchen als auch Adressen in der Romandie, im Bündnerland oder in der Innerschweiz. «Diese Regelung wurde in Büsingen, in Stein am Rhein und weiteren Gemeinden am Bodensee eingeführt», sagt Simon Stocker, der als Sicherheitsreferent für diesen Bereich zuständig ist. Für die betroffenen Bootsbesitzer würde das den Verlust des Pfostens bedeuten – «hier wäre eine Übergangsfrist von mehreren Jahren denkbar», sagt Stocker, dem bewusst ist, dass eine Rückforderung ein vergleichsweise starker Eingriff wäre, weshalb er den Weg über eine Vernehmlassung gewählt hat. Das Reglement über die Vergabe der Liegeplätze könnte der Stadtrat grundsätzlich in eigener Kompetenz anpassen, dennoch möchte er zuerst die Stellungnahmen der betroffenen Kreise zu diesem heiklen Vorgehen einholen. Diskutiert worden sei eine Beschränkung des Anwärterkreises auf Einwohner der Stadt Schaffhausen, davon ist man aber rasch wieder abgekommen, zumal das Schaffhauser Obergericht eine solche Regelung 1988 in einem zentralen Urteil zum Pfosten-Streit aus dem Reglement gestrichen hatte. Die Einwohnerbevorzugung hätte sicher auch starken Einfluss auf die Länge der Wartelisten und damit die Wartezeit: 118 Personen, die auf einen Liegeplatz für ihr Wasserfahrzeug warten, würden unabhängig vom derzeitigen Listenplatz auf einen Schlag gestrichen und die Länge der Warteliste würde von aktuell 638 Personen auf 520 schrumpfen. Nebst Anpassungen am Reglement wurden auch andere Ideen eingebracht, etwa die Schaffung einer dritten Reihe von Pfosten oder eines Weidlingshafens. «Diesen Vorschlägen stehen entweder rechtliche oder finanzielle Probleme entgegen», gibt Stocker zu bedenken. Er ruft die Grundidee nochmals in Erinnerung: «Wir wollen die Benützung der einzelnen Pfosten respektive der dort angebundenen Weidlinge erhöhen.»

**Rasche Verbesserung**
Die Frage der Erblichkeit wurde in den Debatten ebenfalls tangiert, «daran wollten wir noch nicht rütteln», sagt Stocker, zumal es Familien gebe, welche ihren Weidling schon seit Generationen intensiv nutzten, und ein strenges Verbot der Pfostenweitergabe innerhalb der Familie einen schweren Eingriff dargestellt hätte. «Wir wollten zuerst dort ansetzen, wo eine schnelle Verbesserung der Situation erzielt werden kann», sagt Stocker. Aber die Regelung werde man im Gesamtstadtrat nochmals besprechen müssen. Jetzt sind aber zuerst die zur Vernehmlassung eingeladenen Gruppen dran und müssen sich bis Ende März zu den Ideen äussern.


**Mehr Rhein: Das Postulat Hardmeier**

Im November 2012 wurde vom Grossen Stadtrat ein Postulat mit dem Titel «Mehr Rhein für Schaffhausen» von Till Hardmeier (JFSH) überwiesen, um den langen Wartezeiten auf Pfosten respektive der eingeschränkten Zugänglichkeit des Rheins mit Wasserfahrzeugen entgegenzuwirken. Ab Juli 2013 wurde als erste Massnahme ein Weidling zur Miete angeboten. Im August fand ein Treffen der interessierten Kreise mit der Stadt statt, dabei kristallisierten sich mehrere Ideen heraus, die nun in einer Vernehmlassung genauer geprüft werden. Zur Stellungnahme eingeladen wurden der Boots-Club, die Pontoniere Schaffhausen, der Kanu-Club, der Fischereiverein Schaffhausen und die Parteien. (rob)

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24. März 2014 | Keine Bestrafung reiner Männervereine

Neue Zürcher Zeitung, E-Paper
fon.

Universitäten sind Orte, an denen politische Korrektheit grossgeschrieben wird. Da passt eine Studentenverbindung, die einzig Männer aufnimmt, schlecht hinein. Das hat die Waadtländer Sektion der Zofingia erfahren. Die Universität Lausanne hatte dem Zofingerverein 2011 die Anerkennung als universitäre Vereinigung entzogen; dieser Status ist mit gewissen Vorteilen verbunden, etwa der Benutzung von Uni-Räumlichkeiten. Die Verantwortlichen begründeten dies damit, dass die Universität verpflichtet sei, die Gleichheit von Mann und Frau zu fördern, und die Zofingia dem nicht entspreche. Das Waadtländer Kantonsgericht schloss sich dem nicht an und hiess eine Beschwerde der Zofinger gut. Das Bundesgericht hat dieses Urteil in einer öffentlichen Sitzung bestätigt.
Unbestritten war, dass die Zofingia als privater Verein das Recht hat, nur Männer aufzunehmen. Hingegen war man sich innerhalb der II. Öffentlich-rechtlichen Kammer nicht einig, ob die Universität, die als staatliche Institution an die Gleichstellung der Geschlechter gebunden ist, für eine solche Assoziation Leistungen erbringen muss. Eine Minderheit wollte dies der Uni nicht zumuten. Die Mehrheit erkannte in der Nichtanerkennung aber einen indirekten Druck auf die Vereinsfreiheit und warnte davor, dass nicht nur die Zofinger, sondern auch andere, nicht gemischte Vereine, etwa Klubs schwuler Studenten, diesfalls keine Leistungen mehr erhielten. Auch hiess es, dass der Ausschluss der Zofingia für die Frauen keinen grossen Nachteil darstelle.

(Siehe auch nachfolgende Medienmitteilung des Bundesgerichts zum Urteil 2C_421/2013)



Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

CH-1000 Lausanne 14
Korrespondenznummer 11.5.2/06_2014
Lausanne, 21. März 2014

*Medienmitteilung des Bundesgerichts*

Urteil vom 21. März 2014 (2C_421/2013)
**Zofingia behält Status einer universitären Vereinigung**

*Die nur Männern zugängliche Studentenverbindung Zofingia behält ihre Anerkennung als universitäre Vereinigung der Universität Lausanne. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Universität ab. Gemäss dem Urteil muss die verfassungsmässig garantierte Gleichberechtigung von Frau und Mann in den Hintergrund treten.*

Die Waadtländer Sektion des Schweizerischen Zofingervereins war von der Universität Lausanne 1994 als universitäre Vereinigung anerkannt worden. Dieser Status ist mit gewissen Privilegien verbunden. Anerkannte Gruppierungen dürfen Räumlichkeiten der Universität für Versammlungen nutzen und können sich auf der Internetseite der Universität präsentieren. 2011 entschied die Universität, der Zofingia die Anerkennung zu entziehen. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Studentenverbindung nur Männer als Mitglieder aufnimmt, die Universität gemäss ihrer Charta aber verpflichtet sei, die Gleichheit von Frau und Mann zu fördern. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hob den Ausschluss 2013 auf. Die Universität gelangte ans Bundesgericht.
Die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts weist die Beschwerde der Universität in ihrer Beratung vom Freitag ab. Gemäss dem Urteil hat die Zofingia als privater Verein das Recht, frei darüber zu bestimmen, wer bei ihr Mitglied sein darf. Ihr Entscheid, Frauen nicht aufzunehmen, kann sich auf das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit stützen. Gleichzeitig garantiert zwar Artikel 8 der Bundesverfassung die Gleichberechtigung von Frau und Mann. In der konkret vorliegenden Kollision von Grundrechten muss die Garantie der Gleichberechtigung in den Hintergrund treten.

Kontakt: Peter Josi, Medienbeauftragter
Tel. +41 (0)21 318 97 16; Fax +41 (0)21 323 37 00
E-Mail: presse@bger.ch
Hinweis: Das Urteil wird nach Vorliegen der schriftlichen Begründung auf unserer Webseite www.bger.ch / „Rechtsprechung (gratis)“ / „Weitere Urteile ab 2000“ veröffentlicht werden (im Suchfeld die Urteilsreferenz 2C_421/2013 eingeben). Wann die schriftliche Begründung vorliegen wird, ist noch nicht bekannt.



Siehe auch weitere Artikel zu diesem Thema:

Denis Masmejan: Sociétés d’étudiants masculines: l’Université de Lausanne désavouée; Le Temps, 22.03.2014

(sda): Bundesgericht entscheidet: Zofingia-Studenten dürfen weiter auf Frauen verzichten; Aargauer Zeitung, 21.03.2014

Mathieu Signorell: Contre l’avis de l’UNIL, Zofingue peut rester un club pour hommes; Le Temps, 09.04.2010

Suzette Sandoz: Knaben dürfen unter sich sein; Neue Zürcher Zeitung, 16.03.2008

#Allgemeines

22. März 2014 | Sociétés d’étudiants masculines: l’Université de Lausanne désavouée

Le Temps
Denis Masmejan

La tradition est sauve. La société d’étudiants de Zofingue n’aura pas à admettre les femmes pour continuer à bénéficier du statut d’association reconnue par l’Université de Lausanne.
De justesse, par 3 voix contre 2, le Tribunal fédéral a donné gain de cause vendredi à la section vaudoise de la vénérable corporation d’étudiants fondée en 1820, toujours exclusivement masculine après bientôt deux siècles d’existence. Au terme de longues délibérations, les juges ont confirmé la décision favorable à Zofingue déjà prise par le Tribunal cantonal vaudois et ont rejeté le recours de l’Université. Celle-ci jugeait les statuts de la société d’étudiants incompatibles avec les valeurs d’égalité entre les sexes promues par l’Université, et par voie de conséquence lui refusait la reconnaissance en tant qu’association universitaire.
Ce jugement fera jurisprudence pour les quelques autres associations d’étudiants encore exclusivement masculines. A commencer par Helvetia – issue d’une scission au sein de Zofingue en 1832 –, dont le statut est également à l’examen auprès de l’Université.
Au-delà de sa dimension symbolique – et fortement controversée au sein de la cour elle-même –, la décision du Tribunal fédéral ne devrait avoir que «des enjeux minimes», a confié à l’issue de l’audience la responsable du service juridique de l’Université, Martine Ray-Suillot. En effet, la qualité d’association reconnue par l’Université ne confère que des menus avantages, tels que l’accès à un local, une présence lors de la journée de présentation des nouveaux étudiants ou l’utilisation des espaces publicitaires.
Avocat de la société d’étudiants, Philippe Dal Col, lui-même «vieux Zofingien», se garde de tout triomphalisme. «Nous sommes évidemment satisfaits, mais notre but est de maintenir de bonnes relations avec l’Université. Celle-ci doit maintenant accepter la diversité», confie-t-il, non sans reconnaître que la question de l’admission des femmes revient souvent au sein de l’association.
«Cette décision donne une image bien peu progressiste du Tribunal fédéral», a déploré la juge fédérale Florence Aubry Girardin. Chargée de présenter une proposition à ses collègues, elle s’exprimait en premier. Dès lors que l’enjeu de la reconnaissance par l’Université consiste, pour l’entité concernée, à bénéficier de certains avantages, «je ne vois pas pourquoi l’Université ne pourrait pas refuser de les fournir à des associations qui ne respectent pas l’égalité entre les hommes et les femmes».
Pour la majorité des juges, au contraire, la liberté d’association doit l’emporter sur le souci de l’Université, certes compréhensible, de n’accorder une reconnaissance officielle qu’à des associations partageant les valeurs qu’elle entend promouvoir.
Etablissant un parallèle avec les problèmes juridiques que pose la mise à disposition d’espace d’affichage sur le domaine public, le président de la cour, Andreas Zünd, a souligné qu’en tant qu’organe étatique, l’Université est aussi tenue par l’égalité de traitement. «Elle n’a pas le droit de préférer certaines associations à d’autres.» On peut imaginer une association universitaire ouverte aux femmes seulement, ou aux homosexuels, a ajouté un autre juge.
Le verdict réjouit Olivier Meuwly. «Quelle bonne nouvelle!» réagit l’historien et juriste, auteur d’un ouvrage sur les sociétés d’étudiants. Pour lui, il est bon que la liberté d’association l’ait emporté sans être «embourbée dans la morale». Mais pourquoi donc certaines sociétés d’étudiants persistent-elles à ne pas vouloir s’ouvrir aux femmes? «Il n’y a pas d’autre argument que la tradition, répond Olivier Meuwly. Ces sociétés sont nées à une époque où l’université était exclusivement masculine.» Dans les années 1970, des sociétés telles Stella ont admis les femmes afin d’élargir le recrutement.

Audience publique du 21 mars 2014 dans la cause 2C – 421/2013.

#Allgemeines

21. März 2014 | Bundesgericht entscheidet: Zofingia-Studenten dürfen weiter auf Frauen verzichten

Aargauer Zeitung
(sda)

Die Waadtländer Sektion der Studentenverbindung Zofingia ist im Jahre 1994 von der Universität Lausanne als universitäre Vereinigung anerkannt worden.
Eine Studentenverbindung ist ein Verband von Studenten, die Brauchtüme und Traditionen pflegt.
Die nur Männern zugängliche Studentenverbindung Zofingia behält ihre Anerkennung als universitäre Vereinigung der Universität Lausanne. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Universität am Freitag ab. Gemäss dem Urteil muss die verfassungsmässig garantierte Gleichberechtigung von Frau und Mann in den Hintergrund treten.
Die 1820 gegründete Studentenvereinigung Zofingia ist bis heute ein ausschliesslicher Männerklub. 1994 wurde die Waadtländer Sektion des Schweizerischen Zofingervereins von der Universität Lausanne zunächst trotzdem als universitäre Vereinigung anerkannt.
Dieser Status ist mit gewissen Privilegien verbunden. Anerkannte Gruppierungen dürfen Räumlichkeiten der Universität für Versammlungen nutzen und können sich auf der Internetseite der Universität präsentieren.

**Anerkennung wurde 2011 entzogen**
2011 entschied die Universität, der Zofingia die Anerkennung zu entziehen. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Studentenverbindung nur Männer als Mitglieder aufnimmt, die Universität gemäss ihrer Charta aber verpflichtet sei, die Gleichheit von Frau und Mann zu fördern.
Das Kantonsgericht des Kantons Waadt hob den Ausschluss 2013 auf. Die Universität gelangte darauf ans Bundesgericht. Die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts wies die Beschwerde der Universität in ihrer öffentlichen Beratung vom Freitag im Verhältnis von drei zu zwei ab.

**Zofingia kann selber bestimmen**
Gemäss dem Urteil hat die Zofingia als privater Verein das Recht, frei darüber zu bestimmen, wer bei ihr Mitglied sein darf. Ihr Entscheid, Frauen nicht aufzunehmen, könne sich auf das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit stützen.
Gleichzeitig garantiert zwar Artikel 8 der Bundesverfassung die Gleichberechtigung von Frau und Mann. In der konkret vorliegenden Kollision von Grundrechten muss laut Bundesgericht aber die Garantie der Gleichberechtigung in den Hintergrund treten.

**«Wenig fortschrittliches» Bild gezeigt**
Es sei berechtigt, der Vereinigungsfreiheit den Vorzug zu geben, seien doch die Vorteile, welche die Universität den Vereinsmitgliedern bieten würden, sehr gering, sagte einer der Richter. Ausserdem existierten zahlreiche Vereine, die nicht beiden Geschlechtern offen stünden, seien es Männerchöre oder Organisationen von lesbischen Frauen, wurde weiter argumentiert.
Nicht einverstanden mit diesen Argumenten zeigten sich die beiden unterlegenen Richter, darunter die Bundesrichterin Florence Aubry Girardin. In ihren Augen muss eine Universität die Freiheit haben, eine Vereinigung nicht zu anerkennen, welche Frauen den Zugang verweigert.
Die Ablehnung des Rekurses verletzte die Autonomie der Universität Lausanne. «Mit diesem Entscheid zeigt man ein wenig fortschrittliches Bild des Bundesgerichts», bedauerte Aubry Girardin.

#Allgemeines

20. März 2014 | Wiffen-Prototyp im Rhein verankert

Schaffhauser Nachrichten
von Fiona Tinner

Nun steht sie, die neuartige Wiffe. Sie soll zukünftig der Unfallgefahr auf dem Rhein entgegenwirken (siehe SN vom Samstag). Am Dienstag wurde der Pfosten aus Stahl senkrecht in den Rhein gerammt. «Dies hat reibungslos funktioniert», sagte Roland Schwarz, Gewässeraufseher des Tiefbauamts des Kantons Schaffhausen. «Anfangs hatten wir Bedenken, denn die neue Wiffe ist nicht mehr aus Holz, sondern aus Stahl.» Dies hätte Probleme beim Hineinrammen in den Untergrund verursachen können. Hat es aber nicht. Die Initianten sind erleichtert.

**«Genug Hindernisse im Rhein»**
Die neue Wiffe ersetzt eine alte beim Campingplatz Schupfen. «Wir wollten keinen zusätzlichen Pfahl einpferchen», erklärt Schwarz. «Hindernisse hat es schon genug im Rhein.» Der Standort für die neuartige Wiffe musste genug Strömungsgeschwindigkeit aufweisen, damit die Standhaftigkeit der Wiffe getestet werden konnte. Das neue Schifffahrtszeichen hat einen drehbaren Schwimmkörper, an dem die kollidierten Fahrzeuge nicht mehr hängen bleiben, sondern von dem sie abgewiesen werden sollen.

**Ein Jahr Versuchsphase**
Ob der Prototyp sich bewährt hat und ob mehr solche Wiffen aufgestellt werden sollen, wird in einem Jahr entschieden. «Die Polizei wird einige Anfahrversuche durchführen», sagt Schwarz. «Wir werden auch beobachten, ob der Schwimmkörper sich nach einem Jahr noch dreht.» Man müsse zum Schluss alles nochmals beurteilen «um sicherzustellen, dass die neuartigen Wiffen sich auch wirklich lohnen», sagt Schwarz.

**Neue Wiffe nicht ohne Grund**
Kollisionen zwischen Schiffen, Schlauchbooten, Schwimmern und Wiffen sind nicht selten und haben in einzelnen Fällen zum Tod geführt. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheit ist also nicht ohne Grund. Das kantonale Tiefbauamt suchte nach einer entsprechenden Lösung. Diese liess daraufhin die Studierenden der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) Ideen dazu konzipieren. Eine Variante wurde von lokalen Ingenieuren und Metallbauern weiterentwickelt und steht heute als Prototyp im Rhein. Der Versuch wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und deutschen Behörden, wie auch der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) gestartet. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 35 000 Franken.



Das Rammschiff «Bär» vom Landratsamt Konstanz keilte die neue Wiffe im Bereich «Schupfen» senkrecht ein. Die alte Wiffe liess sich leicht herausziehen.


Die neuartige Wiffe ist aus Stahl anstatt aus Holz.
Bilder zvg

#Allgemeines

15. März 2014 | Versuchsanlage für sicherere Wiffen

Schaffhauser Nachrichten
(dj.)

Ab nächstem Dienstag, 18. März, wird eine neuartige Wiffe im Rhein getestet. Mit einem speziellen, drehbaren Aufsatz sollen Boote oder auch Schwimmer bei einer Kollision nicht an der Wiffe hängen bleiben, sondern von dieser abgewiesen werden. Damit soll die Unfallgefahr reduziert werden.
Wiffen sind für die Schifffahrt auf dem Rhein notwendige Navigationshilfen. «Wir haben vor Kurzem überprüft, ob es unnötige Wiffen im Rhein hat», sagte Jürg Schulthess, Chef Gewässer beim Tiefbauamt des Kantons Schaffhausen, gestern, «kamen aber zum Schluss, dass es jede einzelne Wiffe zur Signalisation wirklich braucht.»

**Wiffen: Notwendig und gefährlich**
Die seit vielen Jahrzehnten eingesetzten, starren Wiffen aus Eichenpfählen bergen jedoch ein beträchtliches Gefahrenpotenzial für den Freizeitverkehr auf dem Fluss. Verschiedentlich ist es schon zu Unfällen gekommen. Negativer Höhepunkt der letzten Zeit in dieser Hinsicht bildete das Jahr 2012, als die Schaffhauser Polizei acht und die Thurgauer Polizei fünf Wiffenkollisionen verzeichnete. Einer dieser Zwischenfälle endete gar mit einem Todesfall (siehe SN vom 6. August 2012).

**Projekt mit Studenten der ZHAW**
Das Baudepartement des Kantons Schaffhausen beauftragte das kantonale Tiefbauamt mit der Suche und der Evaluation einer neuen Fahrrinnenkennzeichnung, um Unfällen künftig besser vorbeugen zu können. Die Abteilung Gewässer liess daraufhin von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) konstruktive Konzepte für einen verbesserten Unfallschutz erstellen. In der ZHAW wurde diese Aufgabe im Schnittstellenbereich zwischen Bauingenieur- und Architektenwesen angesiedelt. Die Studierenden erarbeiteten, unter Anleitung eines Dozententeams, verschiedene Vorschläge für eine neue Signalisation der Fahrrinne zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen. Die Arbeiten der ZHAW-Studierenden dienten als wertvolle Grundlage. Eine Variante wurde von lokalen Ingenieuren und Metallbauern weiterentwickelt und als Prototyp hergestellt. Ab nächsten Dienstag wird im Bereich zwischen Schupfen und Bibermühle eine neuartige Wiffe getestet. Ein drehbarer Schwimmkörper an einem Pfosten aus Stahl soll verhindern, dass Weidlinge, Schlauchboote oder auch Schwimmer bei einer Kollision an der Wiffe hängen bleiben. Vielmehr sollen diese abgewiesen werden. Damit soll zukünftig die Gefahr von Unfällen verringert werden. Für den Versuch wird keine bestehende Wiffe mit Eichenpfosten entfernt. Die neue Wiffe wird also zusätzlich zum bisherigen Bestand eingefügt.

**Erster praktischer Test**
Dabei sind aber noch viele Fragen offen. Bereits der Rammvorgang des Stahlpfostens unterscheidet sich vom bisher üblichen Rammen der Holzpfosten. Noch ist unklar, ob der Schwimmkörper langfristig drehbar bleibt oder ob sich dort Verunreinigungen oder Bewuchs ansammeln werden. Im Bereich der Unfallreduktion muss erst noch herausgefunden werden, ob der Drehkörper die erwünschten Verbesserungen bringt. «Wir werden mit der Schaffhauser Polizei sicher auch einige Versuche mit Booten machen», erklärte Schulthess. Das Tiefbauamt sei aber auch froh über Erfahrungen und Beobachtungen, die Rheinbenutzer mit der neuen Anlage machen. Bei der Testanlage wird keine Kamera oder Überwachungsanlage installiert.

**Kosten von 35 000 Franken**
Dieser Versuch wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Thurgauer und deutschen Behörden durchgeführt. In die Planung wurde auch die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein mit einbezogen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf rund 35 000 Franken. Sie werden zu gleichen Teilen vom Kanton Schaffhausen, dem Kanton Thurgau und dem Landratsamt Konstanz getragen. Der Versuch dauert voraussichtlich ein Jahr. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.


**Die Wiffen im Rhein – Schiffahrtszeichen**

**Die Schifffahrt** auf dem Untersee und Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen und die entsprechende Signalisation der Schifffahrtsrinne ist zwischen der Schweiz und Deutschland mit einem Vertrag aus dem Jahr 1973 geregelt.
**Eine alte Übereinkunft** aus dem Jahr 1878 regelt die Art und Weise der Schifffahrtszeichen von Konstanz bis Schaffhausen. Gemäss dieser Übereinkunft übernimmt der Kanton Schaffhausen die «Verbaakung» (Signalisation mit Wiffen) und den Unterhalt auf der gesamten Rheinstrecke und verwendet dazu kräftige und leicht sichtbare Schifffahrtszeichen.
**Die Kosten** werden vom Land Baden-Württemberg, dem Kanton Thurgau und dem Kanton Schaffhausen zu je einem Drittel übernommen.
**Eine Wiffe** besteht aus einem Pfahl, auf welchem ein grün-weisses Signal (Schifffahrtszeichen D.2) montiert ist.
**Die grüne Seite** markiert die Fahrrinne der Kursschiffe. Boote mit wenig Tiefgang wie Weidlinge oder Schlauchboote sollten unbedingt auf der weissen Seite fahren und einen Sicherheitsabstand zu den Wiffen halten.



Fotomontage: Mit einem drehbaren Aufsatz sollen Boote oder Schwimmer bei einer Kollision nicht an der Wiffe hängen bleiben, sondern abgewiesen werden.
Visualisierung zvg



Der Schwimmkörper, der an der neuen Wiffe getestet werden soll, hat einen Durchmesser von 1,42 Meter und ist 1,25 Meter hoch.
Bild zvg

#Allgemeines

24. Februar 2014 | Schöner leben dank Alten Herren

Neue Zürcher Zeitung, Campus
Marc Bürgi

Der Eingang an der Chorgasse 10 in der Zürcher Altstadt ist unscheinbar: Nur das rot-weiss-rote Symbol an der Fassade lässt erkennen, dass sich hier eine Studentenverbindung trifft. Die Helvetia Zürich hat das Haus in den 1960er Jahren erworben.
Im Parterre ist ein Restaurant eingemietet, in den oberen Stockwerken befinden sich ein grosser Aufenthaltsraum, Küche und WC sowie einige Zimmer, die ebenfalls vermietet werden. Das Verbindungshaus gehört einer Genossenschaft. Mitglieder der Helvetia können für eine einmalige Zahlung von 500 Franken Genossenschafter werden.
Die Genossenschaft erhält den Pachtzins des Restaurants und die Mieten für die Zimmer. Häuser der Helvetia gibt es auch in Bern und in Lausanne. Auch in diesen Sektionen gehört die Liegenschaft einer Genossenschaft.

**Unterstützung in Notlagen**
Die Aktiven und die Ehemaligen der Helvetia Zürich sind in eigenständigen Vereinen organisiert. Beide Vereine verfügen über fast kein Vermögen. Sie finanzieren sich hauptsächlich über die Mitgliederbeiträge – Aktive zahlen rund 100 Franken pro Semester.
Trotzdem profitieren die Zürcher Studenten der Helvetia in vielerlei Hinsicht von einer finanzkräftigen Gesamtorganisation. «Wir sind privilegiert», sagt der ehemalige Präsident David Plaz. Aktivmitgliedern steht der Raum im Verbindungshaus nach Belieben kostenlos zur Verfügung. Wer will, kann eines der Zimmer im Obergeschoss mieten. Als Helveter erhält man dafür einen kräftigen Rabatt.
Die Verbindung bietet ihren Mitgliedern noch weitere Annehmlichkeiten: Die Ehemaligen, Alten Herren oder Altherren übernehmen häufig die Getränkerechnung der trinkfreudigen Aktiven, die als Füxe beziehungsweise nach einer Probezeit von zwei Semestern als Burschen bezeichnet werden.
Bei grösseren Auslagen können die Studenten die Genossenschaft um Hilfe bitten. Falls ein Student in Not gerät, kann er sich an den Unterstützungsfonds der Zürcher Sektion der Helvetia wenden. Der Fonds wurde in den 1930er Jahren gegründet und vergibt auf diskrete Weise zinslose Darlehen. Verwaltet wird er von den Ehemaligen.

**Ein eigenes Haus unweit der Uni**
Mit solchen Vorteilen für Mitglieder können auch andere Verbindungen aufwarten. Die Zofingia Bern besitzt ein grosses Haus in unmittelbarer Nähe der Universität. Der amtliche Wert der Immobilie liegt bei gut einer halben Million Franken. «Wir nutzen das Haus für unsere Aktivitäten; viele Mitglieder sind aber auch sonst dort und lernen für das Studium oder grillieren im Sommer auf der Terrasse», erzählt Andrea Schaub, der Kassier der Aktiven.
Die Berchtoldia, eine weitere Studentenverbindung in Bern, hat einen Kellersaal in der Altstadt und einen Fonds für Mitglieder mit Geldproblemen. Wie bei der Helvetia sind die Liegenschaften dieser beiden Verbindungen vom Vermögen der Vereine getrennt: Das Haus der Zofingia gehört einer Stiftung, der Berchtolderkeller einer Genossenschaft. Deren Mitglieder wiederum sind fast alle auch bei der Berchtoldia dabei.

**Kein Ort für Profiteure**
Trotz Haus an Traumlage, spendablen Ehemaligen und Unterstützungsfonds: Nur des Geldes wegen werde niemand Mitglied bei der Helvetia Zürich, sagt Sektionspräsident Philipp Stampfli. Was vor allem zählt, sind gemeinsame Werte. So ist die Helvetia nach wie vor eine schlagende Verbindung: Die Aktiven treffen sich jeden Morgen um 7 Uhr zum Fechttraining. Die Ausrüstung dazu wird von der Genossenschaft finanziert. Hinzu kommen weitere Traditionen und Rituale.
«Wer nur profitieren will und nicht mitmacht, ist schnell wieder weg», sagt Stampfli. Eine Mitgliedschaft gilt denn auch ein Leben lang. Auch die Altherren zahlen jährlich einen Mitgliederbeitrag. «Sogar wenn ein Ehemaliger in Argentinien lebt und nicht an Veranstaltungen teilnimmt, zahlt er das Geld», sagt David Plaz.

**Über den Tod hinaus**
Füxe und Burschen nehmen mehr Leistungen in Anspruch, als sie bezahlen. Bei den meisten Ehemaligen ist es umgekehrt. Einige der Altherren waren der Helvetia so sehr verbunden, dass sie die Verbindung gar im Testament berücksichtigten. Diese Beiträge hinterliessen die Verstorbenen der Verbindung für einen bestimmten Zweck. Ein Ehemaliger stiftete beispielsweise einige tausend Franken, damit nach Beerdigungen von Helvetern im Verbindungshaus Gedenkfeiern durchgeführt werden können.

**In der Kronenhalle diniert**
Diese Legate werden für sich verwaltet. Insgesamt umfasst die Helvetia Zürich somit Legate, eine Genossenschaft, zwei Vereine und einen Unterstützungsfonds. Laut David Plaz bedeutet das viel Arbeit. Doch abgesehen davon verursachten diese Strukturen keine Probleme – auch nicht mit Blick auf die verschiedenen Budgets und Kassen. Der frühere Präsident kann sich nur an einen Fall erinnern, in dem nicht korrekt abgerechnet wurde.
Die jungen Helveter hatten einmal einen Ball organisiert, nach der Veranstaltung blieb ein kleiner Überschuss in der Kasse. «Mit dem Geld haben sich die Studenten im Restaurant Kronenhalle die Bäuche gefüllt, statt den Betrag auf das Vereinskonto zu überweisen», erzählt Plaz. Er sagt es mit einem Augenzwinkern.

**Loch in der Vereinskasse**
Weniger harmlos war ein Vorfall in der Zofingia in Bern. Vor einiger Zeit hatte der Verein der Aktiven hohe Schulden, weil die Ausgaben über mehrere Jahre nicht gewissenhaft abgerechnet worden waren. Es wurden Getränkerechnungen gefunden, die nachträglich beglichen werden mussten. Zudem hatten viele Mitglieder ihre Beiträge nicht einbezahlt.
«Es gab damals keine Schuldigen, alle hatten zu wenig aufgepasst», betont der heutige Kassier Andrea Schaub. Dank höheren Mitgliederbeiträgen und einem Zustupf der Ehemaligen gelang es den Studenten mittlerweile, ihre Vereinskasse zu sanieren.

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21. Februar 2014 | Ein neues Kapitel Biergeschichte

Schaffhauser Nachrichten
(kü)

Die Idee des Bierbrauens in Steckborn ist schon länger am Gären. Die Vorbereitungsgruppe mit Sally Schumacher, Jan Martin, Manuel Hanimann, Markus Weigele, Martin Weigele und Roger Pernet hat sorgfältigste Vorarbeit geleistet, und der Ansturm von Bierbegeisterten am Gründungsabend wirkte geradezu bahnbrechend. Auch Stadtammann Roger Forrer und die Stadträte Jörg Ferkel und Gregor Rominger, der Arzt Martin Haas und viele andere gehören zu den Gründungsmitgliedern.
Roger Pernet blendete in die Steckborner Biergeschichte, liess Namen, alte Fotos und Daten aufleuchten, auch solche aus dem Brauereiverzeichnis Schweiz bis zum Jahr 2000. Steckborn: 1875: Emil Rietmann, Brauerei; 1903: Seb. Herzog, Brauerei zum Weingarten, 1875: Albert Schönenberger, Brauerei zur Sonne, 1891: Stähle-Christen, Brauerei zur Sonne. 1895: Boser, Brauerei zur Sonne, 1916: Georg Fauser, Brauerei zur Sonne. 2007 wurde «Ais … Amberbier» zum 60-Jahr-Jubiläum der Firma Pernet Ofenbau, Plattenbeläge gebraut. Roger Pernet hat auch Inserate aufgespürt. So eines vom Hotel Löwen, das mit Dampfschiffländeplatz und Gartenwirtschaft warb. «Wir wollen keinen Bierclub, sondern die Braukultur wieder aufleben lassen», betonte Pernet. Im Firmengarten Pernet soll künftig Hopfen gedeihen. Definitiv ist, dass im März 2014 zu einem Bierbraukurs eingeladen wird. Nach und nach soll die Bieridee ausgeweitet werden. 2017 sei hoffentlich genug Kapital vorhanden, um 2018 eine Brauerei Steckborn zu eröffnen. 100 Kubik Gratis-Wasser wurde bereits von den Stadträten zugesichert. «Es geht auch um Geselligkeit», sagte Michael Städler und terminierte für den 2. August einen Stammtisch; auch legte er pfiffige Etiketten-Ideen für die Bierflaschen vor. Unzählige klare Bekenntnisse zur Bierkultur mit Steckborner und Untersee-Charakter wurden abgegeben. Hansi Dürst habe schon Pfähle für die Hopfen bestellt; Markus Grob habe Ja gesagt zu Weizen und Gerste, wurde informiert. Nik Dutli hat sich bereits Wissen über Biermaschinen zugelegt. Noch gibt es viel zu klären. Auf jeden Fall soll es ein typisch regionales Bier werden. Diverse Arbeitsgruppen kommen zum Einsatz, neben Braukursen trifft man sich zu geselligen Runden. Dann wurden die Statuten genehmigt und der Vorstand gewählt. Mitglied werden kann jeder ab 18 mit Interesse an der Bierkultur und Bezug zur Region. Aktivmitglieder haben neben dem Jahresbeitrag ein Mithilfepensum zu erfüllen. Vereinspräsident ist Roger Pernet. Jan Martin, Sally Schumacher, Manuel Hanimann und Martin Weigele sind im Vorstand, und als Revisoren wurden Patrik Hösli und Patrik Heger gewählt.

#Allgemeines

23. Januar 2014 | Wie die Schweiz zum Bier fand

Schaffhauser Nachrichten, Stadt Schaffhausen
von Zeno Geisseler

Welcher Schluck Bier ist der beste? «Der erste», sagt der französische Schriftsteller Philippe Delerm. «Er ist der einzige, der zählt.» Mit dem Traktat Delerms über das Bier begann der Wirtschaftshistoriker Matthias Wiesmann am Dienstag seinen Vortrag beim Historischen Verein zum Thema «Eismaschine, Hektoliterjagd und Bierkartell – Eine kurze Geschichte der Brauereien und des Bierkonsums in der Schweiz mit Blick auf Schaffhausen». Etwa 40 Personen waren anwesend.
Wiesmann, ein Neffe des Neuhauser Apothekers und Liedermachers Dieter Wiesmann, hatte sich schon während seines Studiums mit der Schweizer Bierlandschaft befasst (siehe auch «Kopf der Woche», SN vom 16. Januar) und mit «Bier und wir» ein viel beachtetes Werk zum Thema geschrieben. «Mir wird zu meiner Arbeit immer die gleiche erste Frage gestellt», sagte Wiesmann schmunzelnd: «Hast du viel Feldforschung betrieben?» Dies hatte er in der Tat, doch seine Untersuchungen führten ihn weniger an den Stammtisch als viel mehr in Unternehmensarchive und Bibliotheken. Die Braukunst sei mit den Klöstern in der Karolingerzeit in die Schweiz gekommen; auf dem St. Galler Klosterplan von 820 seien drei Brauereien eingezeichnet. «Aber dieser Plan beschrieb den Idealtyp eines Klosters, er bildete nicht die Realität ab», sagte Wiesmann. Im Weinland Schweiz sei Bier lange ein exotisches Getränk gewesen, erklärte er. «Anders als heute war Bier teurer als Wein und wurde seltener getrunken.» In Schaffhausen seien um 1100 neun Bierschenken registriert gewesen, ausgeschenkt worden sei damals aber vermutlich deutsches Bier. Versuche, lokales Bier zu brauen, seien von der Obrigkeit nicht von Anfang an geduldet gewesen. Wiesmann erzählte von einem Küfer und einem Wirt, die im Jahr 1644 ein Gesuch für einen Bierofen einreichten. Der Rat lehnte dies ab, wegen der Dämpfe und der Brandgefahr. Die Stadtherren hatten aber nicht nur Sicherheitsbedenken, sie fürchteten auch den moralischen Zerfall. Erst um 1866 wurden die Brauereien dem übrigen Gewerbe gleichgestellt. Zum Volksgetränk sei Bier dann im ausgehenden 19. Jahrhundert geworden, führte Wiesmann aus. Die Winzer hatten damals mit dem Mehltau und der Reblaus zu kämpfen, was ihre Erträge schrumpfen und die Preise steigen liess. Als dann noch Panscher den Ruf des Weins erschütterten, wurde der Umstieg auf den Gerstensaft noch beschleunigt. Auch der technische Fortschritt habe einen wesentlichen Anteil am Siegeszug des Biers gehabt, sagte Wiesmann, sei es die Erfindung der Eismaschine, die Pasteurisierung oder die Reinzucht der für die Gärung so wichtigen Hefe. Ab 1890 konnte Bier zudem in Flaschen abgefüllt werden. Bier war nun überall das ganze Jahr in guter Qualität verfügbar – und billiger als Wein. In der Diskussion wurden viele Aspekte zum Bier vertieft – so, ob es nun dick macht oder nicht (nicht mehr als Orangensaft) oder ob das Pils wegen des Bilsenkrauts so heisst. (Nein, wegen der Stadt Pilsen, aber früher sei das psychoaktive Bilsenkraut tatsächlich auch dem Bier beigemengt worden, sagte Wiesmann.) Nach dem Vortrag wurde das Thema dann in der einen oder anderen Beiz um einen praktischen Teil ergänzt.